Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe in Trier geeinigt. Foto: dpa

Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe in Trier geeinigt.

Trier - Katholische Krankenhäuser in Deutschland dürfen vergewaltigten Frauen die „Pille danach“ verordnen, wenn sie die Befruchtung verhindert und nicht abtreibt. Darauf haben sich die deutschen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung in Trier geeinigt. Medikamente, die den Tod des Embryos bewirken, dürften weiterhin nicht angewendet werden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Donnerstag mit.

Mit ihrer Entscheidung folgen die Bischöfe der neuen Linie des Kölner Kardinals Joachim Meisner, der die „Pille danach“ jüngst in seinem Erzbistum erlaubt hatte. Meisner war vorgeprescht, nachdem die Behandlung einer vergewaltigten Frau von zwei katholischen Krankenhäusern in Köln abgelehnt worden war.

Der Kurswechsel in der katholischen Kirche bei der „Pille danach“ sei möglich geworden, weil neue Präparate mit anderen Wirkweisen auf den Markt gekommen seien, teilte die DBK weiter mit. Auf ihrer viertägigen Vollversammlung, die am Donnerstag zu Ende ging, haben die Bischöfe zudem die Weichen für mehr Frauen in kirchlichen Führungsjobs gestellt.