Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting können bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden. Foto: dpa

Die Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen homosexuellen Lebenspartnern ist verfassungswidrig. Nach einem am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichen Beschluss müssen Homosexuelle auch vom Ehegattensplittung profitieren können.

Karlsruhe - Schon wieder ein Rüffel aus Karlsruhe für die Bundesregierung bei der Gleichstellung Homosexueller: Die Ungleichbehandlung beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es gebe keine hinreichend gewichtigen Sachgründe für die steuerliche Ungleichbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern, hieß es. Die derzeitigen Regelungen im Einkommenssteuergesetz seien daher verfassungswidrig. 

Das Gericht verlangte, dass die Steuergesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Dem Gesetzgeber stünden verschiedene Wege offen, die Ungleichbehandlung zu beenden. Zur Rechtssicherheit seien die derzeitigen Regeln zum Ehegattensplitting für Eheleute übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden. Lebenspartnerschaften gibt es seit dem 1. August 2001.

Ehe und Lebenspartnerschaft vergleichbar

Für die Richter sind Ehe und Lebenspartnerschaft vergleichbar: Auch die Lebenspartnerschaft sei als Verantwortungsgemeinschaft konzipiert, bestehende Unterschiede zur Ehe seien im Laufe der Jahre abgebaut worden. Eine Benachteiligung wegen der sexuellen Orientierung, wie sie hier vorliege, bedürfe jedoch besonderer Gründe, die nicht gegeben seien. „Familienpolitische Intentionen vermögen die Ungleichbehandlung ... nicht zu rechtfertigen“.

Das 1958 eingeführte Splittingverfahren sollte dem Beschluss zufolge vor allem Eheleuten mit Kindern die Aufgabenverteilung untereinander erleichtern. Es gilt jedoch auch für kinderlose Paare. Unterschiede zu Lebenspartnern bestünden nicht, da es in Ehen wie Lebenspartnerschaften Kinder gebe - oder auch nicht.

"Zügig Eins zu Eins gesetzlich umsetzen"

Nach Ansicht von CDU-Politikern muss die schwarz-gelbe Koalition das Verfassungsgerichtsurteil sofort umsetzen. „Wir sollten das zügig Eins zu Eins gesetzlich umsetzen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn der „Berliner Zeitung“. Die CDU hatte noch auf ihrem Parteitag im Dezember eine solche steuerlichen Gleichberechtigung abgelehnt. „Es bestätigt sich: Wer Pflichten hat, hat auch Rechte“, sagte Spahn.

Die FDP sprach von einem „Schuss vor den Bug der Union, die sich in dieser Frage als Blockierer erwiesen hat“. FDP-Generalsekretär Patrick Döring sagte in Berlin an den Koalitionspartner gewandt: „Es ist ein Trauerspiel, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu einer Gesetzesänderung bereit waren.“ Außenminister Guido Westerwelle schrieb auf seiner Facebook-Seite: „Es ist jetzt an der Zeit, dass das deutsche Steuerrecht so modern wird wie unsere Gesellschaft.“

Die Oppositionsparteien werteten die Entscheidung als Ohrfeige für die Regierungskoalition - und besonders für die Union. „Merkels Koalition ist eine Getriebene des Bundesverfassungsgerichts“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Die Grünen reagierten euphorisch. „Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte die Entscheidung. Wieder habe Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht gegeben, sagte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Der Beschluss sende das klare Signal, dass die vollständige Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnern jetzt geboten sei.