Gemeinderat lehnt Baugesuch ab

Jungingen (lok). Wie groß darf eine an einem Haus angebrachte Werbetafel im Ort sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat Jungingen in seiner Sitzung am Donnerstag.

Konkret ging es um das Baugesuch einer Junginger Familie. Ihr Vorhaben: eine sechs Meter lange und 3,2 Meter hohe, beleuchtete Reklametafel an ihrer Hausfassade in der Hauptstraße 18.

Bürgermeister Harry Frick hatte den Stadtplaner Göran Schmidt in die Sitzung eingeladen. Schmidt machte deutlich, für diesen Bereich in der Hauptstraße gebe es weder einen Bebauungsplan noch eine Ortsbildsatzung. Damit gelte, dass die Tafel sich in die Umgebung einfüge und mit nachbarschaftlichen Belangen vereinbar sei.

Der Stadtplaner führte den Gemeinderäten vor Augen, welche Maße die bestehenden Werbeanlagen in der Gemeinde haben. Städtebaulich vertretbar sei eine Werbetafel, die maximal fünf Prozent der Gesamtfassade bedecke. Im vorliegenden Fall betrage der Anteil aber 16 Prozent. Die Reklametafel sei zu groß und nicht genehmigungsfähig.

Auf Antrag von Bürgermeister Harry Frick wurde am Ende beschlossen, eine Werbefläche mit einem Anteil von sechs Prozent an der Gesamtfassade zuzulassen. Somit kann die Tafel in einer Größe von 7,2 Quadratmetern (3,7 Meter lang und 2 Meter hoch) angebracht werden. Ein Einschränkung gibt es auch bei der Beleuchtung: Sie muss von 22 bis 6 Uhr ausgeschaltet werden, damit sie die Nachbarn nicht über Gebühr stört.

Bürgermeister Harry Frick wies ausdrücklich darauf hin, dass bestehende Werbeanlagen von der jetzigen Entscheidung nicht betroffen sind. Sie hätten nämlich Bestandsschutz.