Das Landgericht in Tübingen: Hier muss sich ein 36-Jähriger wegen Todschlags verantworten. Foto: dpa

Ein 36-Jähriger soll eine 23-jährige alleinerziehende Mutter aus Walddorfhäslach getötet haben. Offenbar kam er nicht darüber hinweg, dass sie seine Liebe verschmähte. Jetzt steht er vor Gericht.

Ein 36-Jähriger soll eine 23-jährige alleinerziehende Mutter aus Walddorfhäslach getötet haben. Offenbar kam er nicht darüber hinweg, dass sie seine Liebe verschmähte. Jetzt steht er vor Gericht.

Tübingen - Vor vollen Zuschauerrängen wird die Stimme des Angeklagten am Freitag immer dünner, je mehr sich seine Angaben dem Tatgeschehen nähern. Ihm gegenüber sitzen die Eltern der 23-Jährigen aus Walddorfhäslach (Kreis Reutlingen), die unter seinen Händen starb. Erst nach Aufforderung des Vorsitzenden Richters räumen sie zu Verhandlungsbeginn ein Foto aus dem Blickfeld des Angeklagten. Es zeigt den heute dreijährigen Sohn der getöteten Mutter. „Der dritte Nebenkläger“, kommentiert die Mutter des Opfers.

Der 36-Jährige hat am Freitag vor dem Landgericht Tübingen gestanden, die 23-Jährige im Streit erwürgt zu haben. Er wiederholte damit sein Geständnis, das er bereits im Sommer 2013 bei der Polizei abgelegt hatte. Damals führte er die Beamten in ein abgelegenes Waldstück bei Horb (Kreis Freudenstadt). Sie stießen auf die Leiche der jungen Mutter, die dort seit drei Wochen lag.

Der Angeklagte muss sich nun wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, „einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein“. Der 36-Jährige schilderte den Tathergang vor Gericht. Er sei von seiner „sehr guten Bekannten“ gebeten worden, Lampen in der Wohnung der 23-Jährigen zu installieren. Außerdem sei vereinbart gewesen, dass er ihr 500 Euro übergebe.

Als er sich geweigert habe, sei die Frau laut geworden und habe ihn geschubst. „Dann habe ich sie zu mir hergezogen und sie in den Schwitzkasten genommen“, bis ihre leblosen Hände von seinem Unterarm herabgefallen seien. „Ich weiß nicht, was in dem Moment passiert ist“, sagte er. Er habe Panik bekommen, ihren Körper in sein Auto geschafft und sei ohne Ziel losgefahren.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dagegen ein „zielstrebiges und geplantes Vorgehen“ vor. Er habe die Tat während den anschließenden, großangelegten Suchaktionen der Polizei vertuscht, zudem habe er kurz nach der Tat eine SMS vom Handy der jungen Frau an ihre Mutter verschickte. „Ich wollte den Verdacht von mir ablenken“, gab der Angeklagte zu. Auch als er am nächsten Morgen ihrem fragenden Vater begegnete, habe er ihm gesagt, er wisse nicht, wo sie stecke.

Die Staatsanwaltschaft glaubt an eine Tat aus Eifersucht. Die junge Mutter sei frisch verliebt gewesen - aber nicht in den Angeklagten. Nur Stunden vor ihrem Tod habe der angetrunkene Angeklagte die Frau mit ihrem neuen Freund vor einem Supermarkt beobachtet: „Innig küssend“. Einer Bekannten schrieb er per SMS: „Das tut weh.“ Wertvolle Geschenke oder Geldzahlungen an die arbeitslose Frau hätten nichts an seinem Freundes-Status geändert. „Ich hätte schon gerne mehr gehabt“, sagte der 36-Jährige. Ein Urteil könnte im Mai fallen.