Der Gemeinderat verweigerte sein Einvernehmen zum Pizzaservice in der Unterjettinger Straße. Foto: Priestersbach

Wohnqualität durch Pizza gefährdet? Jettinger Gremium stimmt gegen Ansiedlung in Unterjettinger Straße.

Jettingen - Für Diskussionsstoff sorgte derzeit eine Bauvoranfrage in Jettingen: Eine Scheune in der Unterjettinger Straße soll umgebaut und für einen Pizzaservice genutzt werden. Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Einvernehmen der Gemeinde zu versagen.

Wie Anna-Lisa Kellner vom Jettinger Bauamt ausführte, sei in Gesprächen mit dem Landratsamt deutlich geworden, dass sowohl baurechtlich als auch von Seiten der Lebensmittelkontrolle keine Gründe bestehen, eine Genehmigung der geplanten Nutzungsänderung zu versagen.

Das Vorhaben ist demnach baurechtlich zulässig, aber im Rathaus sieht man ein großes Konfliktpotenzial mit den Anliegern, von denen auch bereits einige Einsprüche vorliegen. Vor diesem Hintergrund riet die Verwaltung dem Gemeinderat, das Einvernehmen zur baurechtlichen Genehmigung zu versagen.

Daneben erinnerte Kellner daran, dass das Gebäude im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortsdurchfahrt Oberjettingen" liegt. In Sanierungsgebieten bedürfen Bauvorhaben zusätzlich zur Baugenehmigung eine sanierungsrechtliche Genehmigung durch die Gemeinde. Zu prüfen ist dabei, ob das Vorhaben die Durchführung der Sanierung erschwert oder ihren Zielen zuwiderläuft.

Für die Verwaltung steht der geplante Pizzaservice den Sanierungszielen gleich in mehreren Punkten entgegen. Zum einen sei das Hauptziel des Sanierungsgebietes eine Stärkung der Wohnfunktion, und darunter falle es auch, störendes Gewerbe zu vermeiden. Verwaltung und Anlieger sehen bei einem Pizzaservice vor allem die Geruchs-, Müll- und Lärmabwicklung als störend an. Dadurch werde die angestrebte Wohnfunktion geschwächt, und außerdem sei die Parkplatzsituation nicht ausreichend.

Für Gemeinderat Wilhelm Kern (SPD) war jetzt vor allem die "Gretchenfrage", was passiert, wenn der Gemeinderat die Nutzungsänderung ablehnt und das Baurechtsamt in Böblingen gleichzeitig eine Genehmigung erteile. Wie Anna-Lisa Kellner erwiderte, ist eine baurechtliche Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde widerrechtlich und das Landratsamt könne daher eine wirksame Genehmigung auch gegen den erklärten Willen der Gemeinde aussprechen.

Sanierungsrechtlich ist jedoch die Gemeinde Herr des Verfahrens – zumindest bis zum Abschluss des Sanierungsverfahrens, das mindestens noch bis 2018 läuft. "Das ist schon eine schwierige Gemengelage in diesem Bereich, und es gibt gute Gründe dafür, das Einvernehmen zu versagen", merkte Bürgermeister Hans Michael Burkhardt an.