Feuerwehr: Gemeinderat Jettingen beschließt Satzungsänderung

Jettingen (dp). Wenn die Feuerwehr gerufen wird, trägt der Kunde manchmal auch einen Teil der Kosten selbst. Das ist der Fall, wenn beispielsweise vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Die in der Vergangenheit gültige Kostenersatzregelung erwies sich allerdings nicht als praxisgerecht. Deshalb wurde die Satzung der Feuerwehr Jettingen nun an die landesweit einheitliche Liste angepasst. Kämmerer Walter Lang stellte die Änderungen im Gemeinderat Jettingen vor.

Zum einen wurden die Personalkosten angepasst. Feuerwehrangehörige bekommen nun 18,10 Euro pro Stunde, davor waren 22 Euro.

Gemeinde muss Kosten genau abrechnen

"Die Anpassung erfolgte, da man nur die Kosten kalkulieren muss, die der Gemeinde auch wirklich zu Lasten fallen", erklärte Lang. Die Brandsicherheitswache, beispielsweise auf Veranstaltungen, bekommt pro Stunde jetzt 13,60 Euro. Zuvor gab es keinen Stundensatz.

Die zweite Änderung bezieht sich auf die Fahrzeuge. Vorher gab es für jedes Fahrzeug sowie für jedes einzelne Gerät einen Kostensatz. Nun werden nur noch die Fahrzeuge in der Satzung aufgeführt, die Kosten für die Geräte wurden in diesen Sätzen mit einberechnet.

Auswirkungen auf die Kosten für die Gemeinde werden diese Änderungen laut Lang keine oder nur sehr geringfügige haben. Der Gemeinderat stimmte für die Neuregelung.