Jan Ullrich wird wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. (Archivfoto) Foto: dpa

Nach seiner Trunkenheitsfahrt in der Schweiz hat sich der Ex-Radprofi Jan Ullrich am Dienstag vor Gericht schuldig bekannt. Die Anklage fordert eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße in Höhe von rund 9600 Euro.

Weinfelden - Mehr als ein Jahr nach seinem schweren Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in der Schweiz hat sich der Ex-Radprofi Jan Ullrich am Dienstag vor dem zuständigen Bezirksgericht des Kantons Thurgau schuldig bekannt. Zugleich erklärte der bislang einzige deutsche Gesamtsieger der Tour de France, er akzeptiere die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe.

Die Anklage verlangte für Ullrich eine 18-monatige Freiheitsstrafe, die jedoch für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem soll er eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Franken (rund 9600 Euro) zahlen und sämtliche Kosten des Verfahrens tragen.

Das Gericht in Weinfelden wollte noch am selben Tag eine Entscheidung treffen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung machten geltend, dass Ullrich nach dem Unfall glaubhaft Reue gezeigt und die Ermittlungen unterstützt habe. Ein zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe sei auch angemessen, da der verheiratete Vater zweier kleiner Kinder sonst „aus seinem familiären Umfeld herausgerissen“ werden würde, erklärte Ullrichs Anwalt.

Der Ex-Radprofi sprach bei der Verhandlung von einem „Riesenfehler, den ich zutiefst bereue und für den ich mich schäme“. Er werde niemals wieder unter Alkohol am Steuer sitzen. Laut Anklage war Ullrich am 19. Mai 2014 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,8 Gewichtspromille an einer Kreuzung in Mattwill südlich des Bodensees auf zwei andere Autos aufgefahren. Er habe sich der Kreuzung mit 139 Stundenkilometern genähert. Erlaubt war auf der Straße Tempo 80. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Der Sachschaden wurde von der Anklage auf 69.500 Franken beziffert (66 260 Euro).