Behinderte Kinder haben künftig freie Schulwahl – die Sonderschulpflicht entfällt Foto: dpa

Zum Schuljahr 2015/16 fällt die Sonder- schulpflicht in Baden-Württemberg weg. Einen Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten Schule erhalten Eltern behinderter Kinder aber nicht.

Stuttgart - Eltern von Kindern mit Behinderungen können bei der Schulwahl künftig mehr mitentscheiden. „Wir wollen ihnen die Wahl ermöglichen, ihr Kind an einer allgemeinen oder an einer Sonderschule unterrichten zu lassen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Zuvor hatte das Kabinett die Eckpunkte für das geplante Inklusionsgesetz gebilligt, das zum Schuljahr 2015/16 in Kraft treten soll.

Allerdings haben behinderte Schüler auch künftig keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schule. Über die möglichen Schulen wird in einer so genannte Bildungswegekonferenz entschieden, der neben den Eltern Vertreter der Schulen, Schulverwaltung und Kommunen angehören. „Die letzte Entscheidung hat dann die Schulverwaltung“, sagte Stuttgart - Kultusminister Andreas Stoch (SPD). Vorgesehen ist, dass mehrere Kinder mit Handicaps gemeinsam in einer Klasse mit nicht behinderten Kindern lernen. Diese Inklusionsklassen sollen dann möglichst durchgehend von zwei Lehrern unterrichtet werden – darunter ein Sonderpädagoge. Nach den Sommerferein werden zusätzlich 200 Sonderschullehrer eingestellt, um inklusiven Unterricht zu ermöglichen, der derzeit in fünf Modellregionen erprobt wird. Stoch kündigte außerdem an, dass Lehrer an den allgemeinen Schulen im nächsten Schuljahr spezielle Fortbildungen zu inklusivem Unterricht erhalten sollen.

Die Kommunen kritisierten, dass die Finanzierung weiterhin ungeklärt ist. Aus ihrer Sicht muss das Land für zusätzliche Kosten wie Bau und Ausstattung von Schulen, Schülerbeförderung und Schulbegleitung aufkommen, weil es die Inklusion „bestellt“. Auch die Behinderten- und Lehrerverbände sowie die CDU und FDP im Landtag forderten die Landesregierung auf, offenzulegen, wie die Inklusion umgesetzt und bezahlt werden soll.