Aussetzung nach Auffassung der Verwaltung nicht notwendig

Hüfingen (ra). Seit dem 1. Mai ist die Satzung für die Tourismusabgabe in Hüfingen in Kraft. Diese wurde mit der Konuskarte eingeführt. Ziel war es, die Konus-Umlage vollumfänglich zu erwirtschaften. Jetzt haben zwei Hotelbetriebe die Stadt aufgefordert, die Abgabe für Ortsfremde, die aus beruflichen Gründen in Hüfingen sind, auszusetzen, wie es auch anderswo gehandhabt werden soll.

Bürgermeister Knapp erläutert dass die Stadt sich lange Gedanken gemacht habe, bevor sie die Satzung erstellt habe. Es sei die niedrigste Tourismusabgabe im ganzen Land und die Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg wurde eins zu eins übernommen. Ein Euro am Tag müsse jeder aufbringen können, zumal auch Arbeiter Freizeiteinrichtungen und die Konuskarte nutzen. Die Behauptung, die Stadt Donaueschingen würde die Gebühr für Arbeiter nicht erheben, konnte er wiederlegen. Er habe eine schriftliche Bestätigung seitens der Stadt Donaueschingen, dass die Gebühren erhoben werden. Warum Bräunlingen eine Sonderregelung hat, wisse er nicht.

Der zuständige Ausschuss ist der Auffassung, das derzeit keine Änderungen notwendig sind. Die Verwaltung wird beauftragt, Bräunlingen zu kontaktieren, um eventuell auf eine gleiche Vereinbarung zu kommen. Diesem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.