Mit der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen darf sich ein 45-jähriger Pilot, der nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg mit einem Ultraleichtflugzeug am vergangenen Freitag gegen 19 Uhr auf freiem Gelände bei Hüfingen gelandet war. (Symbolfoto) Foto: Klaiber

Stopp bei Hüfingen nicht zulässig. Medizinisches Tauglichkeitszeugnis des Piloten seit längerem abgelaufen.

Hüfingen - Mit der Staatsanwaltschaft auseinandersetzen darf sich ein 45-jähriger Pilot, der nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg mit einem Ultraleichtflugzeug am vergangenen Freitag gegen 19 Uhr auf freiem Gelände bei Hüfingen gelandet war.

Die Luftaufsicht des RP hatte dies beobachtet und überprüfte die fliegerischen Dokumente. Dabei stellte sich heraus, dass eine geplante Landung an dieser Stelle nicht zulässig ist und dass das medizinische Tauglichkeitszeugnis des Piloten seit längerem abgelaufen war.