Der mehrfach vorbestrafte Autofahrer hatte am Pfingstmontag 2014 am Hornberger Viadukt unter Alkoholeinwirkung einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Foto: Gebauer

Nach tödlichem Unfall in Hornberg: Mann will nicht ins Gefängnis. Verhandlung in drei Monaten.

Hornberg -Der Autofahrer, der am Pfingstmontag 2014 in Hornberg einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, will in Revision gehen. Diesen Vorgang bestätigte Richter Rüdiger Moll gestern auf Nachfrage des SchwaBo.

Ein entsprechendes Schreiben sei dem Landgericht Offenburg zugegangen. Wann und ob es zu einer Verhandlung kommen wird, konnte Moll nicht mit Sicherheit sagen, er gehe von etwa drei Monaten aus.

Zuständig ist in diesem Fall dann laut Moll das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dieses muss entscheiden, ob eine Revision zugelassen wird. Dazu müssten laut Moll aber Verfahrensfehler nachgewiesen werden.

Wie berichtet, hatte der mehrfach einschlägig vorbestrafte Autofahrer am Pfingstmontag 2014 am Hornberger Viadukt unter Alkoholeinwirkung einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Dabei wurde ein 72-Jähriger in seinem Auto getötet und seine 67-jährige Frau sowie der Unfallgegner, dessen 37-jährige Frau und die neunjährige Tochter schwer verletzt. Das Amtsgericht Wolfach hatte den Unfallfahrer im Januar 2015 wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs bei relativer Fahruntüchtigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt. Das Landgericht Offenburg verwarf dies jedoch und verurteilte ihn im November zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung.

Unvermindert verlängert wurde die Sperrfrist bis zur Neubeantragung der Fahrerlaubnis. Sie gilt jetzt noch weitere neun Monate.