Eine zierliche Kellnerin aus dem Kreis Freudenstadt wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: MNStudio/ Fotolia.com

Blessuren und Schluckbeschwerden sind Folgen. Frau wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

Horb/Waldachtal - Bei einer Verhandlung vor dem Horber Amtsgericht hat sich wieder einmal gezeigt, dass man dem ersten Eindruck nicht immer glauben sollte.

Sie war klein, zierlich und blond, die Dame, die da auf der Anklagebank saß. Und doch war sie wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Das passte nun so gar nicht zum Erscheinungsbild der alleinerziehenden 32-jährigen Mutter aus dem Kreis Freudenstadt, die am Ende einer knapp zweistündigen Verhandlung, in der fünf Zeugen gehört wurden, doch wegen einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung zu 40 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt wurde.

Für Oberamtsanwalt Paul Trick und seinen Juristenkollegen und Namensvetter, den Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick, stand nach der Beweisaufnahme fest, dass die Frau ihre weisungsberechtigte Kollegin am Hals gewürgt, sie gegen eine Drehtür geschubst und sie zudem in einer slawischen Sprache als Schlampe beleidigt hat. Genau so wie es in dem Strafbescheid, gegen den sie Widerspruch eingelegt hatte, stand. Die geschädigte Frau zog sich bei der Attacke Blessuren am Hals, den Oberarmen und am Hinterkopf zu.

Die Angeklagte selbst schilderte die Vorgänge, die sich am 18. Oktober 2016 in einem Hotel auf der Gemarkung Waldachtal mitten im größten Abendgeschäft zugetragen haben, völlig anders. Sie behauptete, dass sie von der Geschädigten am Kittel gepackt und Richtung Küchenausgang geschoben und gezogen wurde und sie sich nur durch Abwehrbewegungen geschützt hätte. An diesem Abend sei es zu dem Zusammenstoß gekommen, weil sie in der Küche war, um von den Köchen das richtige Essen für ihre Station, in der sie bediente, haben wollte. Dabei wäre es etwas turbulent zugegangen, konnte man später von den Zeugen hören. Einen Aushilfskoch soll die resolute Person mit "Halt’s Maul" angeschrien haben, als er sie aufforderte die Essen, die er bereitgestellt hatte, wegzutragen. Durch den Tumult in der Küche wurde die Serviceleiterin, die spätere Geschädigte, auf die ganze Sache aufmerksam, ging hin und wollte ihre Mitarbeiterin zurück an ihren Arbeitsplatz schicken.

Was sie in diesem Moment noch nicht wusste, das war die Tatsache, dass die aufgebrachte Angeklagte bereits beim Chef war und ihm das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt hatte. Vor Gericht behauptete sie, dass die Geschädigte daran schuld war, da sie von ihr ständig schikaniert und gemobbt wurde. "Und so ging es auch den anderen Kollegen", behauptete sie auf der Anklagebank. Davon war bei den Zeugenaussagen jedoch nichts zu hören. Alle Zeugen berichteten, dass die Angeklagte an diesem Tag sowieso einen Zacken aggressiver unterwegs war als sonst. Mit allen Kollegen hätte sie sich angelegt und ständig herumgemotzt. "Sie hat sich in der kurzen Zeit, in der sie hier gearbeitet hat, überall unbeliebt gemacht", wurde die Angeklagte von ihrer früheren Vorgesetzten zusammenfassend skizziert.

Einer der Köche berichtete, dass sie zum Stress, den man an diesem Abend in der Küche sowieso schon hatte, noch jede Menge zusätzlichen Stress gemacht hätte, der dann in der Rangelei im Bereich der Pendeltür, die Küchen- und Restaurantbereich trennt, endete. Dabei soll die Angeklagte ihre Kollegin gewürgt, sie mit dem Rücken und dem Kopf gegen die Tür gedrückt und ihr erhebliche Verletzungen beigebracht haben. "Ich hatte zehn Tage Schluckbeschwerden und Würgereize", erklärte die Geschädigte dem Gericht. Sie lässt sich nun anwaltlich vertreten und strebt eine Zivilklage gegen ihre Gegnerin an. Im Zeugenstand wollte sie ihre Privatadresse nicht nennen, da sie Repressalien durch die Beschuldigte befürchtete, die sich noch im Flur des Gerichtsgebäudes bedroht und beschimpft haben sollte.

400 Euro Strafe zu zahlen

Die Angeklagte wurde von den Zeugen insgesamt als aufbrausend und recht unausgeglichen beschrieben und trotzdem hätte es keine breite Front der Abneigung gegen sie gegeben. "Wir waren zwar nicht mit ihr befreundet, sondern einfach Arbeitskollegen", so die Einschätzung der Hotelangestellten. Eine der Zeuginnen kannte noch nicht einmal den Namen der Frau. Sie beschrieb sie als die "Blonde", die die andere gewürgt hat.

Nachdem der Staatsanwalt durch mühsame Befragung herausbrachte, dass die Beschuldigte seit dieser Zeit arbeitslos ist, seit dem 18. Januar auf Zahlung von Hartz IV wartet und außer dem Kindergeld keine Einkünfte hatte, reduzierte er die Summe auf die oben genannten 400 Euro, die nun von der Frau in Raten zu je 50 Euro gezahlt werden können.