Hat ein 49-jähriger Gastronom diese Autofensterscheibe aus Wut eingeschlagen? Diese Frage konnte das Gericht nicht eindeutig klären. Foto: Lück

Nach Zoff in Schillerstraße: 49-jähriger Gastronom muss 2000 Euro Strafe zahlen. Verfahren ist eingestellt.

Horb - Hat ein 49-jähriger Gastronom aus Wut eine Autofensterscheibe eingeschlagen oder war es nur eine Verkettung unglücklicher Umstände? Diese Frage sollte vor dem Amtsgericht Horb geklärt werden. Doch das wurde zu einer schwierigen Angelegenheit.

Der wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagte Mann habe im Juli des vergangenen Jahres die Scheibe eines 57-Jährigen aus Gammerdingen eingeschlagen, so die Anklage. Dieser habe Schnittwunden durch das Glas erlitten und auch einen Kreislaufkollaps durch die Aufregung.

Das Geschehen hatte sich vor einer Arztpraxis in der Schillerstraße zugertragen, wo der Geschädigte Blutproben mit seinem roten Kleintransporter abgeholt hatte. Er habe sein Fahrzeug vor der Praxis geparkt, als er wieder herauskam, hätte ihn ein dunkler Geländewagen eingeparkt, so der 57-jährige Blutprobenfahrer.

Darauf habe er dem Fahrer zugerufen, dass er wegfahren solle. Dieser habe allerdings nicht reagiert, und als der 57-Jährige bereits im Fahrzeug saß, sei der Fahrer des Geländewagens ausgestiegen und habe ihn angeschrien.

Eine Zeugin, die in der Schillerstraße arbeitet, bestätigte, dass sie die Aufforderung, das Fahrzeug wegzufahren, gehört habe, allerdings keine weitere Auseinandersetzung.

Die Zeugin habe sofort nach dem etwas ärgerlichen Ruf, das Fahrzeug umzuparken, einen lauten Knall gehört. Als sie aus dem Fenster geschaut hatte, sei das Fahrerfenster des roten Kleintransporters eingeschlagen gewesen.

Der 57-Jährige sei aus dem Fahrzeug gestiegen und sofort in die Praxis gelaufen. Der Angeklagte, der anscheinend die Scheibe eingeschlagen hatte, wartete einige Minuten bei den beiden Pkws.

Während der Geschädigte sich behandeln ließ, habe der Gastronom einen Zettel mit seinen Daten hinterlassen.

Ging der Sachbeschädigung eine Körperverletzung voraus?

Allerdings äußerten sich der Angeklagte und der Geschädigte während der Verhandlung in gegensätzlicher Weise und schilderten einen weiteren Vorfall, der der Sachbeschädigung mit Körperverletzung vorausgegangen sein soll.

Der Angeklagte behauptete, dass der 57-jährige Gammerdinger zuvor in der Wilhelmstraße, zwischen Bäckerei und Apotheke, dessen Mutter angefahren haben soll, auf die er dort parkend gewartet hatte. Später habe der 49-Jährige das Fahrzeug des Blutprobenfahrers in der Schillerstraße wieder angetroffen und wollte den Fahrer zur Rede stellen.

Dieser sei ins Fahrzeug gestiegen und wollte die Autotür schließen, woraufhin er ihn davon abhalten wollte und dabei die einen Spalt weit heruntergelassene Scheibe erwischte. Diese sei dann zersprungen.

Über den Vorfall in der Wilhelmstraße sagte der Geschädigte allerdings, dass die Frau einfach auf die Straße gelaufen sei und er anhalten musste. Er hatte dann neben ihr angehalten und sie darauf hingewiesen doch zu schauen, wenn sie die Straße überquere.

Da es zu keiner eindeutigen Schilderung der Sachlage kam, wurde das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte muss trotzdem 1000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten bezahlen, da dieser eindeutige Verletzungen durch die Glassplitter erlitt. Außerdem noch weitere 1000 Euro an die Staatskasse.

Die Strafe muss innerhalb von sechs Monaten in Raten bezahlt werden, sollte er dem nicht nachkommen, wird das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen.