Horbs "Ekel Alfred" stand wieder einmal vor Gericht - diesmal vor dem Landgericht Rottweil. Foto: Röseler

Horbs "Ekel Alfred" muss vorerst nicht ins Gefängnis. "Der rastet wegen jeder Kleinigkeit aus."

Horb - Horbs Antwort auf das "Ekel Alfred", den Dauernörgler und Besserwisser, stand am Donnerstag wieder einmal vor den Schranken des Gerichtes. Diesmal vor dem Landgericht Rottweil, weil er gegen ein Urteil des Amtsgericht Horb vom 28. Februar dieses Jahres in Berufung ging.

Damals hatte ihn Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick zu einer einmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, gegen die er nun Widerspruch einlegte. "Das Urteil ist zu hoch – ich bin mit dem Strafmaß nicht einverstanden und verlange, dass das Urteil aufgehoben wird", so seine klare Ansage in Richtung des Richters Rainer Frank und dessen beiden Schöffen. Der einschlägig vorbestrafte Rentner zeigte auch bei dieser Verhandlung weder Reue noch Einsicht und glaubte sich auch in diesem, wie in den vorausgegangenen Fällen, völlig zu Unrecht angeklagt.

Die Wahrheit sieht hingegen so aus, dass der renitente Senior ständig seine Mitbewohner, ein Ehepaar, das im Mai 2015 in das Haus mit eingezogen ist, mit Anweisungen und Übergriffen schikaniert. In seiner Wut ging er einmal sogar soweit, dass ser dem Mitbewohner nicht nur drohte, ihn umzubringen, sondern ihn sogar mit einem Messer bedrohte. Seinen Nachbarn hingegen nannte er damals mehrfach einen Saukopf und Drecksack.

Bedrohung mit einem Wackerstein

Richter Trick verurteilte ihn 2016 deshalb zu 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und drohte ihm an, dass er beim nächsten Mal eine Haftstrafe verhängen wird. Gegen dieses Urteil legte der Herr, der in einem Horber Stadtteil wohnt, Berufung ein, und das Landgericht erließ ihm damals die Geldstrafe. Und auch in dem Verfahren diesmal hatte er Glück. Das Gericht bestätigte zwar die erstinstanzliche Strafzumessung von einem Monat, glaubt aber im Gegensatz zum Vertreter der Staatsanwaltschaft an eine günstige Sozialprognose und wandelte die Strafe in eine Bewährungsstrafe um.

Im neuen Fall ging es darum, dass der Mieter an dem Auto seiner Frau das Öl nachfüllen musste, da man zwei, drei Tage zuvor feststellte, dass der Wagen Öl verliert. "Ich stand draußen auf meinem Stellplatz und prüfte gerade den Ölstand, da kam der Herr E. daher und verlangte, dass das Auto sofort weg müsse, da es die Steine am Parkplatz verschmutzt", erklärte der Geschädigte im Zeugenstand. "Ich habe dem Herrn E. dann gesagt, dass das Auto dableibt, ich jedoch bereits einen Termin in der Werkstatt habe, die den Schaden repariert." Aus dieser Antwort heraus soll dann ein Wortgefecht entstanden sein, in dessen Verlauf der Angeklagte einen Wackerstein aufhob und seinen Standardsatz "Ich schlag dich tot, ich bring dich um" schrie. "Ich bin zutiefst erschrocken, hatte auch etwas Angst, denn die Gefahr besteht bei diesem cholerischen Menschen jederzeit, dass er seine Drohungen wahr macht", so der Zeuge weiter. Der Beschuldigte sah es völlig anders. Ich habe den Herrn A. nur freundlich darauf aufmerksam gemacht, dass sein Auto Öl verliert und wollte in meine Wohnung gehen, als der Herr A. mit dem Ölmess-Stab auf mich losging. Den Stein habe ich nur zu meiner Verteidigung aufgehoben."

Die Ehefrau des Geschädigten wurde durch das laute Geschrei des Angeklagten auf den Vorfall aufmerksam, rannte zur Tür, sah den Rentner mit einem Stein in der erhobenen Hand vor ihrem Mann stehen und schrie: "Hey, was soll das – hören sie sofort damit auf." Was dann kam war Routine. Der Vermieter, der Sohn des Beschuldigten, wurde informiert. Der kam mit der Noch-Ehefrau des Rentners vorbei, die Polizei wurde dazugerufen und mit lautem Familienkrach ging auch diese Episode zu Ende.

Das Ehepaar, das in die ehemalige Wohnung des Angeklagten eingezogen ist, hat zwei Jahre voller Dauerstress hinter sich. Das Haus, in dem beide Parteien wohnen, gehört den Söhnen des Beschuldigten – und scheinbar glaubt dieser deshalb, er könne sich alles erlauben.

Rollläden zu spät hoch? Herr E. klingelt

"Der geht in unseren Keller, verändert die Einstellung der Tiefkühltruhe, gibt Anweisungen, wie rum man sein Auto am Haus parken muss, klingelt bei uns, nur weil wir zu einer bestimmten Uhrzeit noch nicht die Rollläden hochgezogen haben, stellt die Heizung aus wann es ihm passt und hat noch einen zwei Meter hohen Kleiderschrank vor unserer Wohnungstür stehen, der den Raum recht eng mach", schilderte der Mitmieter das Zusammenleben im Haus. "Der rastet wegen jeder Kleinigkeit aus" so seine definitiven Erfahrungen. "Seine Frau, die getrennt von ihm lebt, hat er schon vor unseren Augen geschlagen – und ständig droht er mit abstechen, mit der Axt erschlagen und umbringen. Und dass nicht nur gegen uns, sondern auch seiner Frau und dem Sohn gegenüber, die wir immer dazu holen, wenn wir die Polizei rufen." Täglich müsse man Beleidigungen hören, so die beiden Mitbewohner, die inzwischen umgezogen sind, obwohl sie relativ viel Geld und Arbeit in ihre erste gemeinsame Wohnung investiert hatten.

Das Haus steht seither zum Verkauf, doch der Rentner, der im Keller des Einfamilienhauses in einer Einliegerwohnung lebt, gab vor Gericht an, dass er wahrscheinlich das untere Stockwerk kaufen wird. Ob diese Absicht wirklich verkaufsfördernd ist, sei einfach mal dahingestellt. Die alten Hauptmieter sind dagegen Gott froh, dass sie dort raus sind und nicht mehr unter der Fuchtel des dauernörgelnden Rentners stehen. Durch die relativ milde Strafe, die nun auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist ihr Glaube an die Gerechtigkeit per Gerichtsurteil jedoch stark in Mitleidenschaft gezogen worden.

Horbs renitentester Rentner darf für die nächsten drei Jahre auf die Unterstützung eines Bewährungshelfers bauen, sich bei einem sozialen Trainingskurs anmelden, um seine Wutausbrüche in den Griff zu bekommen und muss – zumindest vorerst – nicht ins Gefängnis. Er bekam wieder "die allerletzte Chance". Lediglich die 500 Euro Geldstrafe, die er an die Bewährungshilfe Rottweil zahlen muss, dürfte ihn als spürbare Sanktion daran erinnern, dass es beim Zusammenleben gewisse Spielregeln gibt, die er jedoch immer wieder außer Kraft setzt.

Froh, nochmals mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein, nahm der Verurteilte die Strafe noch im Gerichtssaal an und auch der Anklagevertreter stimmte, wenn auch nicht ganz zufrieden, dem Rechtsmittelverzicht zu. "Wenn das Haus verkauft wird soll er doch am besten nach Rottweil ziehen – hier findet er immer gnädige Richter und Schöffen, die mit einem Opa Mitleid haben", so einer der Prozessbeteiligten am Ende der Sitzung.