21 falsche 50 Euro-Scheine hat der Angeklagte in Umlauf gebracht. Foto: © nmann77 / Fotolia.com

Angeklagter zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Verdächtige.

Horb - Der "Typ im Norwegerpulli", der inzwischen "Egli" genannt wird, geisterte am Dienstagnachmittag wieder im großen Gerichtssaal des Horber Amtsgerichts herum.Im Januar dieses Jahres war er schon einmal als nebulöser Hauptverdächtigter und mutmaßlicher Drahtzieher einer Bande, die Falschgeld durch Kleinsteinkäufe wäscht, mit in die Verhandlung eingebunden – allerdings nur als Hauptverdächtigen, den man bisher noch nicht fassen konnte.

Damals wurde ein vermeintliches Mitglied seiner Bande freigesprochen, das sich mit einem der falschen 50 Euro-Scheine in einem Schnellrestaurant auf dem Horber Hohenberg erwischen ließ und dann seelenruhig auf das Eintreffen der Polizei gewartet hat. Durch einiges an Hektik und recht unglückliche Umstände kam damals auch noch ein echter 50 Euro-Schein mit ins Spiel und führte die ganze schöne Indizienkette ad absurdum. "Egli – der Typ im Norwegerpulli" hatte damals nicht so viel Zeit, um auf die Polizei und seine Verhaftung zu warten und machte sich mit dem Angeklagten, der sich am Dienstagnachmittag verantworten musste, im geklauten Auto davon.Der Tatverdächtige, ein heute 28-Jähriger, wurde aus der Rottweiler Untersuchungshaft in Fußfesseln vorgeführt.

Er soll zusammen mit zwei weiteren Verdächtigen, unter anderem dem bereits freigesprochenen Kompagnon und eben mit "Egli" im Horber Raum am 21. September 2015 insgesamt 21 falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht haben. Das Trio ging dabei immer nach demselben Schema vor. Sie betraten zeitversetzt die geschädigten Lokale und Bäckereien, stellten sich an und bestellten Kleinigkeiten für wenige Euros. "Wenn man nicht wüsste, dass die drei zusammengehörten, hätte man sie als völlig Fremde ansehen können, die nichts miteinander zu tun haben", stellte der Kripomann in der Januarverhandlung fest. Auch diesmal galt es im Rahmen der Beweisaufnahme herauszufinden, ob der Tatverdächtigte wirklich mit Falschgeld unterwegs war und dieses dadurch "waschen" wollte, indem er sich mit dem Rausgeld begnügte.

Und außerdem musste aufgeklärt werden, wie er zu dem Auto kam, das er am Tattag offen, mit steckendem Zündschlüssel auf dem Real-Parkplatz in Horb stehen ließ."Das Auto habe ich mir bei einem Bekannten in Rexingen ausgeliehen", erklärte der Mann, der kein Wort deutsch sprach und daher jedes Wort von einem Simultandolmetscher übersetzt wurde. "Wusste ihr Bekannter davon, dass sie das Auto ausgeliehen haben", fragte Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick nach. "Ja, also nicht so richtig – der war nicht da, doch das Auto stand mit steckendem Zündschlüssel bei ihm auf dem Hof." Für das Schöffengericht war klar, dass das Auto zu dem Zweck entwendet wurde, damit die beiden mobil waren und die unterschiedlichen Plätze anfahren konnten, an denen sie "einkauften".
Auf ihrer speziellen "Tour de Ländle" wurden die beiden noch mehrfach gefilmt.

Den "Typ im Norwegerpulli" habe er erst am selben Morgen in einer Kneipe in Oberndorf kennengelernt, er selbst sei am Vortag aus seinem Heimatland via Italien nach Deutschland eingereist. Der Bruder, der mit im Gerichtssaal saß, wohnt in Oberndorf. Ihn und seinen Bekannten aus einem Horber Teilort hätte er besuchen wollen, so die Begründung des Angeklagten, warum er sich hier in der Gegend aufgehalten habe. "Der Mann (Egli) hat mich angesprochen, wir haben was getrunken und dann hat er mich gefragt, ob ich mit ihm einkaufen gehe."

Bereits gegen 12.30 Uhr waren sie schon in einer  der Bäckerei-Filiale in Horb, zahlten mit dem Falschgeld und nur eine Stunde später wurden sie im geklauten Auto geblitzt. Auf ihrer speziellen "Tour de Ländle" wurden die beiden noch mehrfach gefilmt, und so nutzte das ganze Herumwinden, was seine eigene Tatbeteiligung betraf, dem Angeklagten letztendlich relativ wenig. Einmal behauptete er, er hätte nicht gewusst, dass es sich bei den 50 Euro-Scheinen um gefälschtes Geld handelte und fing sich vom Richter gleich die Gegenfrage ein, warum man dann den ganzen Tag herumgefahren wäre und überall mit dem Falschgeld bezahlt hätte. Zeitweise gab er sich reumütig, im anderen Moment wollte er von einer Straftat noch nicht einmal im Ansatz was gewusst haben. Dem Vorsitzenden wurde es irgendwann zu dumm, sich im Puzzle der Wahrheitsfindung ständig im Kreis zu drehen.

Er  legte dem Angeklagten nahe, die Taten, die man ihm sowieso nachweisen könne, zuzugeben. "Sie sind in der Hierarchie der Bande auf der untersten Stufe. Sie sind der, der den Kopf hinhält. Werden sie bedroht? Haben sie Angst auszusagen?", fragte der Vorsitzende nach, als er merkte, dass der Angeklagte nicht in die Gänge kam.Richter Trick bat in der Mittagspause sowohl Staatsanwalt als auch  Verteidiger zu sich und bot an, dass man im Falle eines lückenlosen Geständnisses einen Strafrahmen von mindestens 18 Monaten und 24 Monate in der Obergrenze anbieten könne, da sich der Täter im Mai dieses Jahres selbst stellte, in Deutschland keine Vorstrafen hat und bereits seit über drei Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Um das Ganze abzurunden, hörte man noch die Zeugenaussagen des Freudenstädter Kripo-Mannes und des Polizisten vom Horber Revier. Hierbei bestätigte sich eigentlich nur das bisher Gehörte. Daher forderte der Staatsanwalt eben den abgesprochenen Maximalstrafrahmen von 24 Monaten  zur Bewährung auszusetzen. Der Verteidiger des Beschuldigten, der für seinen Mandanten erklärte, dass dieser die ihm zur Last gelegten Taten zugibt und von vorne herein gewusst habe, dass es sich um Falschgeld handele, schloss sich diesem Antrag vollinhaltlich an. Richter Trick verurteilte den Täter letztendlich zu 22 Monaten Strafhaft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, und als Verurteilter muss der Mann die Gerichtskosten tragen. Auf weitere Auflagen wurde verzichtet, da man davon ausgehen könne, dass der aus Osteuropa stammende Mann  seine Zukunft  sicher nicht in Deutschland suchen werde "Ihr Geständnis war zwar eine Art Zangengeburt – aber vielleicht auch ein Zeichen von Unbeholfenheit", begründete Trick  die Strafzumessung und ließ dem Angeklagten noch im Gerichtssaal die Fußfesseln abnehmen.