Vor einer Gaststätte in Horb flogen im Herbst 2013 die Fäuste. (Symbolfoto) Foto: dpa

Kniff ins Gesäß wird Zündfunken einer handfesten Auseinandersetzung. "Wir waren alle ziemlich betrunken."

Horb - Da ist der 27-Jährige aus einem Horber Stadtteil wahrscheinlich gut weggekommen: Strafrichter Achim Ruetz verurteilte den Familienvater wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur zu einem Monat Freiheitsstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dazu kommt noch eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro als Schmerzensgeld an den zweiten Angeklagten, der in der Kernstadt lebt. Der 27-Jährige hat zudem noch die Gerichtskosten zu tragen, wobei der Teil, der auf den zweiten Angeklagten entfällt, von der Staatskasse übernommen wird.

Was war geschehen? Im Herbst vergangenen Jahres kam es in und vor einer Gaststätte in der Kernstadt-Kaiserpassage zu einer Schlägerei, bei der die beiden Hauptbeteiligten verletzt worden waren, der 27-Jährige nur leicht mit Prellungen, während der 42-jährige Angeklagte und Nebenkläger bei einem Kopfstoß eine Schürfwunde an der Stirn sowie eine Absplitterung des Zahnschmelzes an einem Unterkieferzahn erlitt.

Vorausgegangen war ein Kneifen in das Gesäß einer 23-Jährigen durch den 27-Jährigen, der von dem 42-Jährigen zur Rede gestellt wurde. Er forderte den "Kneifer" zu einer Entschuldigung auf, die aber nicht erfolgte. Dann flogen die Fäuste, es kamen noch mehr betrunkene Gäste dazu, nur einer hatte angeblich nicht zugeschlagen. Der 42-jährige Personalreferent wollte nur für Ordnung sorgen und hielt sich nach seiner Darstellung aus der Schlägerei raus, was ihm Richter und Staatsanwalt auch glaubten. Die Zeugenaussagen gaben insgesamt nicht viel her. Die "Gekniffene" kam in Begleitung von zwei Polizeibeamten aus Schwäbisch Gmünd angereist und widersprach der Darstellung des jüngeren Angeklagten, dass dieser sie zur Verabschiedung in den Arm genommen und in den Po gezwickt hätte.

Von den anderen "Beteiligten" war nicht viel zu erfahren

"Der hat mich nicht umarmt und auch nicht gezwickt, sondern hart am Arsch gepackt", sagte die 23-Jährige und fügte noch an: "Wir waren alle ziemlich betrunken." Klar, es war ja auch schon nach vier Uhr am anderen Morgen. Um der Sache aus dem Wege zu gehen, sei sie zur Toilette gegangen und hätte sich eine Weile dort aufgehalten.

Von den anderen "Beteiligten" war nicht viel zu erfahren, lediglich, dass sie betrunken waren, das wussten sie noch. Erschütternd für die Anwesenden im Gerichtssaal waren allerdings die schriftlichen Aussagen der vier am Tatort erschienenen Polizeibeamten, von denen drei sich nicht mehr erinnern konnten, was vor knapp einem Jahr in ihrer direkten Nachbarschaft geschehen war.

Verwunderlich war auch, dass der Polizeibeamte, der die Vernehmungen gemacht hat und gar nicht am Tatort war, als Zeuge geladen wurde. Lediglich der Protokollführer, ein Beamter vom Revier Freudenstadt, konnte sachdienliche Angaben zu dem Vorfall machen. Der anwesende Bewährungshelfer des 27-Jährigen (er hatte zwei Vorstrafen wegen Betrugs im Bundesregister stehen) stellte dem jungen Familienvater eine gute Prognose aus, obwohl dieser relativ hohe Schulden, bestimmt noch zehn Jahre lang, zu tilgen hat.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Rottweil plädierte beim älteren Angeklagten auf Freispruch und beim inzwischen Hauptangeklagten auf eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro, die allerdings nur schwer aufzubringen sein wird, wie der Staatsanwalt selbst feststellte.

Nachdem alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil mit dem heutigen Tag rechtskräftig.