Republikaner Martin Raible sieht in der Beurteilung der Staatswanwaltschaft einen "Freispruch 1. Klasse". Foto: Schwarzwälder-Bote

Anzeige von Frercks Hartwig gegen Republikaner-Stadtrat Martin Raible wird nicht weiterverfolgt. Auslöser war Leserbrief.

Horb - Die Strafanzeige gegen Martin Raible wegen Volksverhetzung wird keine Folge haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Sie sieht den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt. Ausgelöst wurde das Ganze durch einen Leserbrief, der sowohl die Südwestpresse als auch den Schwarzwälder Boten erreichte. In unserer Zeitung wurde er aufgrund großer Bedenken nicht veröffentlicht. Republikaner-Gemeinderat Raible schrieb in einem offenen Brief beispielsweise: "Kann sich eine Frau, der in der Dämmerung auf ihrer Gehwegseite mehrere Asylanten entgegenkommen, sicher fühlen?"

Frercks Hartwig, Tenniscoach und Konfliktberater aus Dettingen, hatte daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft Rottweil folgt dieser Einschätzung aber nicht. Unter anderem müsse ein "besonders qualifizierter Angriff des Täters" vorliegen. "Erfasst werden lediglich Fälle gesteigerter, von Feindseligkeit getragener Einwirkung auf Dritte, die auf massive Reaktionen gegen den unverzichtbaren Persönlichkeitskern der Betroffenen angelegt ist, ferner gesteigerte schwerwiegende Formen der Missachtung, die durch ein besonderes Maß an Gehässigkeit oder Rohheit bzw. eine besonders gehässige Ausdrucksweise die Gruppenmitglieder als insgesamt unterwertig und ohne Existenzrecht in der Gemeinschaft deklassiert", zitiert die Staatsanwaltschaft aus einem Strafrechtskommentar.

Ablehnende, verachtende oder sonstige ehrverletzende Äußerungen alleine würden nicht genügen. "Ein Aufstacheln zum Hass erfordert daher eine Äußerung, die bestimmt und geeignet ist, eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die betreffenden Bevölkerungsteile zu erzeugen oder zu steigern."

ln dem Leserbrief würden Fragen zu bestimmten, die Anwohner und Bürger der Stadt bewegende Themen gestellt, die sich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften ergeben haben, und auf die eine Antwort erwartet wird.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass sie nur die strafrechtlichen Gesichtspunkte zu bewerten habe. Das heißt im Umkehrschluss, dass das, was moralisch eventuell für manchen verwerflich ist, strafrechtlich nicht relevant sein muss.

Raible reagiert auf die Nachricht erfreut. Und auch wenn es gar kein Urteil gab, schreibt er: " Dieses Schreiben kommt einem Freispruch 1. Klasse gleich." Seine Beurteilung lautet: "Bei dieser Anzeige gegen mich wurde wohl vergessen, dass wir noch nicht ganz in der von linker Seite herbeigesehnten DDR 2.0 angekommen sind. Ein bisschen Meinungsfreiheit existiert in unserem Land noch." Er danke Frercks Hartwig und "den Leserbriefschreibern aus der linken Ecke" für ihre Unterstützung in seinem Wahlkampf bei der Landtagswahl.

Frercks Hartwig sagt zum Ergebnis der Staatswanwaltschaft: "Es ist bedauerlich, dass die Behörden den Vorfall nicht weiterverfolgen. Andererseits wäre es eh der falsche Weg, sich bei Rassismus und Fremdenhass alleine auf staatliche Behörden zu verlassen. Hier ist die Zivilgesellschaft gefordert."

Öfters habe er nach Einreichung der Anzeige gehört, dass damit solchem Gedankengut wie dem von Martin Raible zuviel Aufmerksamkeit geschenkt werde. "Ich halte es aber für gefährlich, den Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu hoffen, dass der Sturm schon an mir vorbeiziehen wird."

Martin Raible will nun den Vorgang nicht so stehen lassen. In einem Schreiben stellt er der Staatsanwaltschaft die Frage nach den Kosten "und wer diese, von Frercks Hartwig verursachten, Kosten zu tragen hat."