38 Flüchtlinge aus Talheim werden in genau einer Woche in den Sattelacker Hof ziehen. Foto: Hopp

Bewohner ziehen am 1. September nach Lützenhardt um. Notunterkunft in Talheim wird bald aufgelöst.

Horb/Waldachtal-Lützenhardt - Das Landratsamt wird im ehemaligen Hotel Sattelacker Hof in Lützenhardt ab dem 1. September die Flüchtlinge aus der Notunterkunft in Talheim unterbringen.

Nach fast zwei Jahren wird damit die Asylunterkunft in der alten Schule in Talheim bald aufgelöst. 38 Flüchtlinge aus Talheim werden in genau einer Woche in den Sattelacker Hof ziehen, der für viel Wirbel gesorgt hatte. Die Talheimer Unterkunft könne nach Angaben des Landratsamts wegen einer defekten Heizungsanlage nicht mehr genutzt werden.

Außerdem sei geplant, die in Waldachtal angemieteten Unterkünfte sukzessive aufzugeben und sie der Gemeinde für die Anschlussunterbringung von anerkannten Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Die in den Wohnungen bislang in der vorläufigen Unterbringung befindlichen Flüchtlinge würden dann nach und nach in den Sattelackerhof umziehen. Dabei soll es sich um 36 Personen handeln. Das Landratsamt werde außer einer Wohnung in Salzstetten alle Wohnungen in Waldachtal zum 30. November kündigen.

Auch ohne defekte Heizung wäre die Notunterkunft in Talheim allerdings wohl bald aufgelöst worden. Das sei sowieso geplant gewesen, da es sich damals um eine schnelle Lösung gehandelt habe, so Sabine Eisele, Sprecherin des Landratsamts Freudenstadt. Christian Volk bestätigt, dass es sich um Mietverträge mit kurzen Laufzeiten gehandelt habe.

Horbs Bürgermeister Jan Zeitler begrüßt die Auflösung der Talheimer Unterkunft: "Das ehemalige Schulgebäude in Talheim war von Beginn an als Ausweichquartier vom Landkreis angemietet, da die Kapazitäten der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte nicht mehr ausreichten. Die aufgrund des kürzlich auftretenden Unwetters eingetretenen Defekte an der Heizungsanlage ließen eine weitere Nutzung dieser Liegenschaft in den Herbst hinein nicht zu." Der Ortschaftsrat Talheim sei nun aufgefordert, sich gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung über eine zukünftige städtebauliche Entwicklung des Geländes Gedanken zu machen.

Bei den Menschen, die nun umziehen, handelt es sich immer noch um Flüchtlinge der "ersten Generation" – also um diejenigen, die Ende Oktober 2014 vom Balkan nach Talheim kamen. Einen Asylantrag hätten diese Flüchtlinge erst vor zirka zwei Monaten gestellt, so Eisele zum bereits fast zweijährigen Aufenthalt der Menschen, denen von Anfang an wenig Chancen auf Asyl gegeben wurden.

Nun also der Sattelacker Hof. In Lützenhardt gab es viel Unmut, als der Landkreis das ehemalige Hotel anmietete, um dort Flüchtlinge unterzubringen. Unter anderem waren die Mitarbeiter der in direkter Nachbarschaft gelegnen "Klinik am Zauberwald", einer Mutter-Kind-Klinik, in Sorge um ihre Patientinnen. Nicht weil man ausländerfeindlich sei, so die Klinik-Leitung damals, sondern weil die Patientinnen oftmals Gewalterfahrungen mit Männern gemacht hätten und männliche Asylbewerber vor Ort deshalb  "Angstauslöser" sein könnten.

Die ursprünglich geplante Erstbelegung im Februar war vom Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen eines Widerspruchs gegen die baurechtliche Genehmigung untersagt worden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe zwischenzeitlich diese Entscheidung aufgehoben und damit den Weg für die Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen frei gemacht, so das Landratsamt. In seiner Entscheidung habe der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Belegung des Sattelacker Hofs mit Flüchtlingen durch den Landkreis rechtmäßig ist.

Bis auf Weiteres werde ein Wachdienst rund um die Uhr für die Sicherheit sorgen. Auch Personal des Landkreises werde für die Verwaltung und soziale Betreuung zu den üblichen Bürozeiten vor Ort sein.