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Horb a. N. Schlag hätte tödlich enden können

Tina Mauthe, vom 03.09.2010 06:35 Uhr
Ein leichter Rempler in der Disco war der Auslöser eines zunächst verbalen Streites. Foto: Kai Rachel
Ein leichter Rempler in der Disco war der Auslöser eines zunächst verbalen Streites. Foto: Kai Rachel

Horb - Seinen 18. Geburtstag wird ein Azubi aus Horb so schnell nicht vergessen. Nach einem Streit in einer Disco fügte er seinem Bekannten eine schwere Verletzung zu.

Einer spontanen Idee folgend, fuhr er drei Tage nach dem Geburtstag im Oktober vergangenen Jahres mit einem Freund spätabends im Zug nach Stuttgart, benachrichtigte vorher Freundinnen und traf sich zu einer Nachfeier in einem Café mit Disco. Die Folgen dieses Besuchs waren fatal, und an den finanziellen Auswirkungen wird der 18-Jährige bei einem Azubisalär von 500 Euro noch Jahre zu knabbern haben.

Ein leichter Rempler in der Disco war der Auslöser eines zunächst verbalen Streites, den jetzt das Amtsgericht Horb unter Vorsitz von Richter Wolfgang Heuer beschäftigte. Gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug lautete die Anklage; sie wurde im späteren Urteilsspruch sogar mit einer "das Leben gefährdenden Handlung" erweitert.

Auf den verbalen Streit in der Disco war die Security aufmerksam geworden und hatte beide Kontrahenten aus dem Haus geführt. Vor der Tür gingen sie zunächst getrennte Wege. Das Opfer wollte seine Freundin nicht allein in der Disco lassen und sie holen. Der Angeklagte seinerseits konnte das im Lokal Geschehene nicht akzeptieren. Von Wut und Rache beseelt, schnappte er eine 0,3-Liter Bierflasche und schlug sie seinem vorherigen Peiniger über den Kopf. Dieser fiel bewusstlos zu Boden und kam ins Krankenhaus.

Bleibende Narbe im Gesicht

Das Ergebnis: eine Gehirnerschütterung, eine Kopfplatzwunde und eine offene, acht Zentimeter lange stark blutende Schnittverletzung an der linken Wange. Die weiteren Folgen waren ein kurzer Krankenhausaufenthalt, zwei Wochen Arbeitsunfähigkeit und eine bleibende Narbe im Gesicht.

Die Gerichtsverhandlung drohte zeitweilig weitere Folgen nach sich zu ziehen, denn die Zeugen litten teilweise unter Gedächtnisschwund und hatten es mit der Wahrheit nicht so sehr. Erst nach Androhung weiterer Verfahren wegen Falschaussage machten sie weitere Angaben. Verteidigerin Rosetta Venturino-Weschenmoser benötigte einige Verhandlungsunterbrechungen, um sich mit ihrem Mandanten zu beraten. Bei dem Vorschlag des Gerichts über einen Vergleich bei der Schmerzensgeldforderung brauchte sie seine Zustimmung, denn das Opfer hatte eine Vorstellung von 10 000 Euro. Das war einiges zu hoch angesetzt, und das Gericht machte den Vorschlag von 5000 Euro mit der Möglichkeit der Minderung um 1000 Euro bei rechtzeitiger Zahlung. Hiermit erklärten sich Opfer wie auch Angeklagter einverstanden. Mit den weiteren Kosten, Regressforderungen der Krankenkasse und Arbeitsausfall, kommt so insgesamt eine beträchtliche Summe zusammen.

Das Urteil fiel für den Angeklagten glimpflich aus, da er trotz einer einschlägigen Vortat, die zur Einstellung geführt hatte, nicht vorbelastet war. Zudem hat er ein geordnetes Elternhaus und schädliche Neigungen wurden verneint.

Der Nebenklagevertreter hatte schon vor der Verhandlung durchblicken lassen, dass die Strafe nicht das Ausschlaggebende sei, sondern die spätere zivilrechtliche Abwicklung. Der Angeklagte erhielt eine Verwarnung: ein Wochenende Freizeitarrest, eine Spende in Höhe von 200 Euro an die Stiftung "Eigensinn" und die Teilnahme an einem sozialen Kompetenztraining, was nicht billig ist. Bei Nichtbefolgen droht ein mehrwöchiger Dauerarrest. Richter Heuer: "Ein Schlag mit einer 0,3 Liter Bierflasche hätte unter unglücklichen Umständen auch zum Tod führen können."

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