29-Jähriger muss 700 Euro Strafe bezahlen

Von Angela Baum

Rottenburg. Weil er seinen kleinen, noch jungen Hund nicht zum Tierarzt gebracht hat, wurde ein 29-jähriger Rottenburger zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt.

Der Mann hatte den Hund für seine Tochter gekauft, damit diese "mit Tieren aufwachsen kann". Doch als der künftige Hundebesitzer beim Verkäufer, dem 29-Jährigen, auftauchte, erklärte ihm dieser, dass der kleine Rehpinscher am Vortag aus dem vierten Stockwerk gefallen sei. Der Hund hatte sich dabei einen Trümmerbruch in der Hüfte zugezogen und litt augenscheinlich unter starken Schmerzen. Da der Familienvater damals arbeitslos war, konnte er nach eigenen Angaben das Geld für den Tierarzt und die notwendige Operation nicht aufbringen. Daher wartete er – zu lange nach Meinung von Richterin, die den ehemaligen Tierhalter für sein Verhalten rügte. Nach Ablauf einiger Wochen schritt dann die Polizei ein, dies aufgrund eines Hinweises des Tierheimes Tübingen. Der anwesende Zeuge, ein Mitarbeiter des Tierheimes, kritisierte die schlimmen Zustände in der Familie – die auch noch weitere Tiere hält. Der Hund war tierärztlich überhaupt nicht versorgt worden, das Tierheim kam für Unkosten in Höhe von über 800 Euro auf.

Die Polizeibehörde hatte damals gleich angeordnet, den Rehpinscher der Familie wegzunehmen. Danach wurde dieser operiert und in eine "gute Familie vermittelt", wie der Mitarbeiter des Tierheimes versicherte. Der Täter erdreistete sich und fragte, ob er das Tier zurückhaben könne. Darauf meinte die Richterin, dass die Familie überhaupt keine Tiere mehr aufnehmen darf. Mit der geringen Geldstrafe sei der Täter noch einmal "mit einem blauen Auge davongekommen", meinte sie.