Horber Energieagentur informiert

Horb. Über die Folgen der neuen Energieeinsparverordnung informiert die Energieagentur Horb, die auf entsprechende Informationen der Verbraucherzentrale Energieberatung verweist.

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

Aufwertung des Energieausweises ab 1. Mai 2015: Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert.

Ausweitung der Pflicht zum Austausch von Heizkesseln ab 1. Januar 2015: Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde.

Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 1. Januar 2016: Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, unter 0800/8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur in Horb unter 07451/5 52 99 79 und www.energieagentur-in-horb.de