Kommunales: Zuschüsse für Vereine

Horb-Mühlen. Dem Ortschaftsrat Mühlen lag die Anpassung der Richtlinien über die Förderung der Vereine der großen Kreisstadt zur Kenntnisnahme und Anhörung vor. Vermehrte Anfragen verschiedener Vereine haben gezeigt, dass die inzwischen in die Jahre gekommenen Sportanlagen und Vereinsgebäude nach und nach einer Sanierung bedürfen.

Zuschüsse für solche Sanierungen sind in der jetzigen Fassung der Richtlinien nicht geregelt. Bei den Neuregelungen wurde Bezug auf die Förderrichtlinien des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) genommen. Es wurden die Voraussetzungen für Zuschüsse für Bau und Umbau von vereinseigenen Gebäuden, Anlagen und Sportstätten neu geregelt. Der Regelfördersatz beträgt 20 Prozent der vom WLSB als zuschussfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 10 000 Euro. Es wurden die Zuschussmöglichkeiten für langlebige Sport- und Pflegegeräte geregelt sowie mögliche Zuschüsse für lizenzierte Übungs- und Jugendleiter. Die Richtlinien gelten für alle Vereine. Jetzt werden neben Musik- und Fußballvereinen auch Tennis- und Schützenvereine mit aufgenommen, die Zuschüsse für die Unterhaltung ihrer Plätze und Anlagen bekommen können. Auch die Jubiläumszuwendungen, die künftig ab dem 50-jährigen Bestehen ausbezahlt werden, wurden festgelegt.

Ein Rechtsanspruch der Vereine auf eine Förderung durch die Stadt besteht allerdings nicht. Hierüber entscheidet der Gemeinderat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen. Ortsvorsteher Jochen Renk sah hier viele Verbesserungen für die Vereine. Vor allem, weil die Richtlinien jetzt für sämtliche Vereine gelten. Der Ortschaftsrat Mühlen sprach sich einstimmig für die Anpassung der Richtlinien aus und Ortsvorsteher Jochen Renk forderte die Vereine auf, sich bei ihm zu melden, wenn sie ein förderungswürdiges Projekt in Angriff nehmen wollen.