Per Whatsapp-Nachricht hat ein Mann seine Noch-Ehefrau bedroht. Foto: Studio Porto Sabbia / Fotolia.com

Eifersuchtsdrama zwischen Noch-Eheleuten vor Gericht. Richter muss lautstark für Ordnung sorgen.

Horb - Das Amtsgericht musste sich am Dienstag mit einem Eifersuchtsdrama beschäftigen. Das hatte sich ein Horber mit Hilfe von Bier, Schnaps und ausgeprägtem Kopfkino im wesentlichen selbst zusammengebastelt.

Temperamentvoll ging es im Sitzungssaal zu. Direktor Albrecht Trick haute derart mit der flachen Hand auf seinen Richtertisch, dass es selbst dem ansonsten mehr als aufgebracht agierenden Beschuldigten für ein paar Sekunden die Sprache verschlug. Mit offenem Mund schaute er den Richter an, stammelte "Entschuldigung" und fing sich gleich die nächste Zurechtweisung vom Vorsitzenden ein. "Nix Entschuldig – Mund halten, wenn Sie keine Fragen haben", herrschte er den Mann an, der etwas zu lange und zu heftig an Tricks Geduldsfaden gezogen hatte.

Aktuell lebt der Mann in Trennung von seiner Frau – beziehungsweise die Frau trennt sich gerade von dem aufbrausenden Südländer – und diesen Zustand findet der Herr alles andere als besonders lustig.

Frau war Ausbrüche von ihrem Mann gewohnt

Als er im Oktober nun glaubte, seine Frau habe einen neuen Freund, schickte er ihr eine Morddrohung per Whatsapp aufs Handy. Sinngemäß schrieb der Beschuldigte, dass sein Leben durch die Trennung sowieso am Ende wäre und daher wäre es ihm egal, ob er nun in Freiheit lebt oder ob er für 20 Jahre ins Gefängnis geht. "Wenn ich ihn erwische, bringe ich ihn mit meinen eigenen Händen um und dich gleich mit" schrieb er der Frau, die ihn deswegen wenig später anzeigte.

"Haben Sie die Drohung ernst genommen?", fragte Richter Trick die Noch-Ehefrau des Angeklagten. "Anfangs nicht, denn ich bin solche Ausbrüche von ihm ja gewohnt, doch als mir seine Familie riet, ich soll ein wenig auf mich aufpassen, da er noch eine Woche später stocksauer war, da bin ich schon ein wenig stutzig geworden."

Als der Vorsitzende noch etwas nachbohrte und auf die Lebensumstände des mittlerweile 50-Jährigen zu sprechen kam, wurde nach und nach auch das Tatmotiv Nummer zwei herausgearbeitet. Es ging nicht nur um die wilde Eifersucht, sondern auch darum, dass er fest davon überzeugt ist, dass die Mutter den gemeinsamen 14-jährigen Sohn dahingehend beeinflusst, dass dieser nicht mehr beim Vater, der derzeit in einer städtischen Notunterkunft lebt, übernachten möchte.

Immer wieder fragte er nach, warum die Noch-Ehefrau ihm das Kind entzieht. Als der Beschuldigte dann seine Exfrau immer wieder mit den gleichen Vorwürfen traktierte, platze dem Richter die Hutschnur und die Hand krachte auf den Tisch. Genutzt hat‘s jedoch nur für einen Moment etwas, denn der Herr wurde langsam knallrot im Gesicht.

Um die Sache abzukürzen, bat Richter Trick den Staatsanwalt um sein Plädoyer, der den ursprünglichen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro als richtig ansah. Da jeder Beklagte das Recht auf das letzte Wort hat, nutzte der Beschuldigte dies, um über seine bescheidenen finanziellen Möglichkeiten zu jammern, all seine Schulden und Verbindlichkeiten aufzuzählen und schlussendlich festzustellen, dass er diese Summe nie und nimmer zahlen könne.

Richter Trick hatte dann ein Einsehen mit dem Mann und halbierte die Strafe. Und zudem darf er die 300 Euro auf zehn Raten abstottern. Jedoch muss er jetzt die Kosten des Verfahrens zahlen.

Noch während der Urteilsbegründung fing er wieder damit an, dass man von Gerichtsseite nur seine Morddrohung bestrafen würde und nicht das, was seine Frau ihm antue. Auch verlangte er, dass man berücksichtigen solle, was sie ihm auf seine vielen Nachrichten geantwortet habe.

Sicher war es nicht das letzte Treffen der beiden vor Gericht, denn weitere Anzeigen gegen ihren Noch-Ehemann hat die Frau bereits auf die Reise gebracht, wie sie dem Gericht mitteilte.