Bei Talheim soll ein Energiepark mit Sonnen- und Windenergie geschaffen werden. Foto: Strobel Foto: Schwarzwälder-Bote

Energie: Bundesanstalt gibt weitere Infos zu Energiepark zwischen Talheim und Haiterbach bekannt

Horb-Talheim. Neues zum Energiepark zwischen Talheim und Haiterbach teilt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nun auf Anfrage mit und gibt dabei auch einen Einblick in den weiteren Verfahrensgang. Zwei Firmen haben den Zuschlag für die Nutzung des bundeseigenen Geländes bekommen (wir berichteten).

Sind beide Zuschläge an dasselbe Unternehmen gegangen?

Nein, sowohl ein Unternehmen aus der Windenergie- als auch ein Unternehmen aus der Fotovoltaikbranche haben einen Zuschlag erhalten.

Was wären für die beiden Interessenten denn die nächsten Verfahrensschritte?

Am Dienstag vergangener Woche fand erstmals ein Treffen bei der Stadt Horb statt, in dessen Rahmen sich alle Akteure kennengelernt und das weitere Vorgehen abgestimmt haben. Ein weiteres Treffen ist für den 9. Mai angesetzt. Auf Anregung des Oberbürgermeisters Peter Rosenberger sollen zu diesem Termin die beiden Unternehmen, die jeweils den Zuschlag erhalten haben, ihr Vorhaben dem Ortschaftsrat Talheim sowie dem Verwaltungs- und Technischen Ausschuss des Gemeinderates der Stadt Horb präsentieren.

Der Akteur aus der Solarbranche kann davon unabhängig die Zeit bis zur Sitzung nutzen, um den städtebaulichen Vertrag vorzubereiten, der ohnehin dann im Gemeinderat zu beschließen wäre. Gleichzeitig wird die Präsentation der Ideen für die Bürger vorbereitet. Hierzu gehören: Informationen über naturverträgliche Möglichkeiten bei der Aufstellung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, Möglichkeiten über energetische (Elektromobilität, Plug-in Hybride) oder auch finanzielle Erlösbeteiligung der Bürger und der Gemeinde.

Sind schon Details zu den angedachten Projekten bekannt (zum Beispiel Windradhöhe oder Fläche der Photovoltaikanlage)?

Uns sind nur mögliche Ideen zur Nutzung der Fläche bekannt.

Die Windradhöhe wird voraussichtlich circa 150 Meter Nabenhöhe betragen und bei Volllast eine Leistung von 4,2 Megawatt liefern. Die Photovoltaikanlage wird bei einer kombinierten Nutzung der Flächen durch eine Windenergie- und eine PV-Anlage eine Leistung von etwa 7 Megawatt liefern – höchstens jedoch circa. 9,9 Megawatt, falls das Windrad nicht gebaut werden kann.

Der Zuschlag hat noch nichts mit der Genehmigungsfähigkeit der Projekte zu tun – oder doch?

Das ist richtig. Mit dem Bieterzuschlag ist noch keine Anlage genehmigt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt lediglich die Fläche zur weiteren Prüfung zur Verfügung. Das Baurecht muss erst noch geschaffen werden und zwar für beide Akteure. Es ist dabei anzunehmen, dass die Fotovoltaik-Freiflächenanlage womöglich weniger Widerstände in der Bevölkerung und bei der Genehmigungsbehörde hervorrufen wird.

Gibt es derzeit schon Gutachten zu dem Areal, was zum Beispiel Vogelvorkommen (Rotmilan oder andere Vögel/Fledermäuse) betrifft?

 Nein, dazu liegen noch keine Gutachten vor. Erst mit Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens werden artenschutzrechtliche Gutachten erstellt.