Am Bahnhof in Horb ist ein 37-Jähriger niedergestochen worden. Foto: Geideck

Vier Stiche in Bauch und Oberkörper. 37-Jähriger am Bahnhof schwer verletzt.

Horb - Stimmen im Kopf, ein manisch-religiöser Wahn, die Einnahme von Psychopharmaka – dieser Mix führte zu der blutigen Tat am Bahnhof, bei der ein 37-Jähriger einen Gleichaltrigen mit vier Messerstichen schwer verletzte.

Am Dienstag wurde die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil gegen den Beschuldigten aus einem Horber Teilort fortgesetzt.

"Ich war in den Tagen vor der Tat sehr genervt", merkte der Angeklagte an. "Sonst wäre es nicht dazu gekommen." Er schaltete sich wie auch schon am ersten Verhandlungstag immer wieder in die Befragung der Zeugen ein.

Als Zeugen wurden mehrere Polizeibeamten vernommen, der Vater und die Schwester des Beschuldigten wurden hingegen aus Rücksicht auf die psychische Situation des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Zudem wäre es um sehr persönliche Dinge wie die innerfamiliären Verhältnisse gegangen, weshalb der Verteidiger die Nichtöffentlichkeit wünschte. Das Gericht gab diesem Wunsch statt.

Ein Polizeibeamter berichtete zuvor von der Inspizierung der Wohnung des Beschuldigten, der in einer Wohngemeinschaft einer Betreuten Wohnform lebte. "Sein Zimmer war sehr aufgeräumt", berichtete der Beamte. Hingegen habe es Plakate und Zettel an den Wänden gegeben, die ihn stutzig gemacht hätten. "Atombomben auf Afrika", "Versager" oder "Vogelfrei" sei darauf beispielsweise gestanden.

Der Beschuldigte fand es anschließend schade, dass nur über die "schlechten Sprüche" berichtet worden sei und nicht über seine Gemälde und friedlichen Botschaften. Die anderen Dinge habe er im Wahn geschrieben und als er Stimmen in seinem Kopf gehört habe.

Bei den Vernehmungen, so urteilten mehrere Polizeibeamte unabhängig voneinander, seien ganz normale Unterhaltungen mit dem Beschuldigten möglich gewesen. Die Antworten auf die Fragen hätten immer gepasst.

Ein weiterer Beamter hatte die stark verblutete Kleidung des Opfers untersucht und dort zweifelsfrei vier Messerstiche in der Bauch- und Oberkörpergegend festgestellt.

Richter Albrecht Trick verlas zudem aus der forensisch-toxikologischen Untersuchung. So habe der Beschuldigte Medikamente zur Behandlung von Angst- und Spannungszuständen sowie seiner Schizophrenie erhalten.

In einem weiteren Bericht wurde ihm ein teilweise verworrener Denkablauf attestiert. Hinzu kamen akustische Halluzinationen – also die Stimmen im Kopf –, Paranoia und ein manisch-religiöser Wahn. Der Beschuldigte befragte die Zeugen stets danach, ob sie etwas gehört hätten, dass er als Schamane oder Magier ausgebildet werden sollte. Zudem hatte er vermutet, in seine Zahnpasta und seinen Orangensaft seien Rauschmittel zugefügt worden, die seine psychischen Probleme verursacht hätten.