Angeklagter muss 1000 Geldstrafe zahlen Foto: Ebener Foto: Schwarzwälder-Bote

Gericht: Angeklagter schlägt seinem Kontrahenten zwei Zähne aus und bricht ihm den Kiefer

Weil er einem Mann ins Gesicht geschlagen hat, muss ein Angeklagter nun ordentlich blechen. Der Verteidiger wertete den Faustschlag als Notwehr.

Horb. Am Dienstagvormittag stand ein junger Mann vor Gericht, der einem anderen einen so starken Faustschlag ins Gesicht verpasste, dass er sich selbst den Mittelhandknochen brach. Seinem Kontrahenten fehlten hinterher zwei Zähne, der Kiefer war gebrochen und die Lippe aufgeplatzt.

Was sich auf den ersten Blick wie etwas recht Gewalttätiges anhört, schilderte der Angeklagte so, als ob er sich für den Friedensnobelpreis 2017 bewerben wollte.

Friedlich habe man sich nach dem Fußballtraining noch ein Bier genehmigen wollen, sei in eine Kneipe gegangen und habe dann in einer weiteren Gaststätte, im Horber "Bermuda Dreieck", weitergefeiert. Vier bis fünf Bier und ein Wodka-Mix-Getränk habe er intus gehabt, als eine ihm unbekannte Frau auf ihn eingeschimpft habe.

Worum es ging, habe er nicht mitbekommen, da die Musik zu laut war. Aus heiterem Himmel hätte ihm die Frau eine Ohrfeige verpasst. Wenig später hätte sie dann mit dem Geschädigten das Lokal verlassen, so die Schilderung des Angeklagten. Er sei der Frau mit viel Wohlwollen entgegengetreten und habe sie mehrfach höflich gebeten, ihn in Ruhe zu lassen. Schließlich sei er dem Pärchen und ihren Begleitern samt seinem Kumpel nachgegangen, um den Streit aus der Welt zu schaffen. "Nicht dass wir später nochmals Probleme miteinander bekommen", versuchte der 22-Jährige diesen Schritt Richter Albrecht Trick als präventive Deeskalationsmaßnahme klar zu machen.

Weil der Beschuldigte wiederholt ausführte, dass er zu all seinen Kontrahenten sagte: "bitte tue dies nicht" oder "bitte lass uns friedlich auseinandergehen", verlor Trick die Geduld. "In dieser Situation, mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille, redet man doch nicht so geschwollen daher", erwiderte der Richter ziemlich skeptisch auf diese Aussagen.

Die Frau, die angeblich den Streit auslöste, konnte sich zwar nicht mehr an den Inhalt des Gesprächs erinnern, war jedoch der Meinung, dass der Beschuldigte auf sie zugekommen sei und sie an der Bar angesprochen habe. Natürlich habe sie ihm keine Ohrfeige gegeben, doch als der Kontrahent ihr und ihrem Freund auch noch nach draußen gefolgt sei, wäre sie wütend geworden. Draußen wurde geschubst, beleidigt und gedroht. "Ich habe ihn kleiner Pisser genannt, er mich Pussy und da hätte ich ihm am liebsten doch eine reingehauen", erklärte die 26-Jährige vor Gericht.

Dass es nicht soweit kam, verdankte sie ihrem Freund und dem Mann, mit dem der Angeklagte vom Fußballtraining kam. Der Fußballer umarmte die Frau von hinten, ihr Freund stellte sich dazwischen und wollte den Streit mit den Worten "Lass gut sein" schlichten. Stattdessen bekam er vom Angeklagten den Schlag ins Gesicht. "Das war Notwehr", wertete der Verteidiger den Tathergang. Die Staatsanwältin sah das anders. Sie forderte eine Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro und die Übernahme der Verhandlungskosten. Der Richter folgte diesem Strafantrag und gab dem Verteidiger zu verstehen, dass man hier Lichtjahre von einer Notwehr entfernt sei.

"Sie haben in dieser Nacht alkoholenthemmt zugeschlagen und versuchen jetzt, die Sache schönzureden", begründete er sein Urteil. "Dieser Schlag kostet sie ein Vermögen", fügte Trick an, denn allein für die anstehende Zahnbehandlung liegt ein Kostenvoranschlag von 8100 Euro vor.