Frustriert: Peter Klein, Christian Volk und Peter Rosenberger (von links) bei der Pressekonferenz Foto: Lück Foto: Schwarzwälder-Bote

Die Untersuchungen des von der Stadt beauftragten Gutachters sind "naturschutzrechtlich nicht ausreichend"

Von Jürgen Lückund Florian Ganswind

Horb. Elf DIN-A-4-Seiten lang ist die Begründung des Regierungspräsidiums, warum sie den Flächennutzungsplan zum Windpark Großer Hau nicht genehmigt. Sie liegt unsere Zeitung vor. Die Grundlage für das Veto ist vor allem eine scheinbar neue Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Sie räumt dem Gutachten des NABU-Gutachters Jochen Walz großes Gewicht ein. OB Peter Rosenberger kann diese Einschätzung nicht nachvollziehen: "Das NABU-Gutachten ist nicht nach LUBW-Kriterien erfolgt. Die LUBW widerspricht somit ihren eigenen Kriterien. Das ist hanebüchend."

Das Regierungspräsidium schreibt in seiner Ablehnung im Flächennutzungsplan für einen Windpark auf dem Großen Hau: "Die LUBW hat dem Regierungspräsidium eine Stellungnahme zur naturschutzfachlichen Beurteilung (...) vorgelegt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Untersuchungen des Büros BFL (Stadt-Gutachter, d. Red.) naturschutzrechtlich nicht ausreichend seien. Die zusätzlichen Daten des Gutachtens des Büro Walz sind zu berücksichtigen. Ferner seien die im Gutachten des Büros Walz abgeleiteten Schlussfolgerungen zutreffend."

Das RP wertet deshalb beide Gutachten sozusagen zusammen. Besonders umstritten war beim Gutachter-Streit, ob die Raumnutzungsanalyse des von der Stadt beauftragten Gutachters Thomas Grunwald zulässig ist. Sie ging davon aus, dass die Rotmilane bei der Nahrungssuche sozusagen nach unten nach Beute starren und dann das Tötungsrisiko durch ein Windrad besonders hoch sei. Weil die Greifvögel das Waldgebiet Großer Hau aber lediglich überfliegen, schauen sie dabei sozusagen nach vorn und sehen die Windräder.

Deshalb könne im "Waldjuwel", wie die Windpark-Gegner ihren Wald nennen, der Mindestabstand zwischen Rotmilan-Horst und Windrad ruhig unter 1000 Meter sein.

Das Regierungspräsidium schreibt dazu: "Die LUBW beurteilt diese Raumnutzungsanalyse als fachlich unzureichend." Dazu nimmt das Regierungspräsidium auch die Horst-Beobachtungen des NABU-Gutachters Walz mit in die Betrachtungen: "Der Gutachter hat (im Wald) und in der Umgebung sieben weitere Rotmilanreviere im Abstand von 1,2 bis 2,3 Kilometer zur dargestellten Potenzialfläche nachgewiesen." Zwei bis drei weitere Reviere seien aufgrund der festgestellten Revierdichte zudem noch östlich und südöstlich des Waldgebiets "Großer Hau" zu erwarten. "Dort wurde seitens des Büro BFL nicht weiter untersucht."

Der NABU-Gutachter, so das RP, stellt ferner fest, dass die Rotmilandichte im Vergleich ausgesprochen hoch sei. Die Dichte hier betrage zehn bis zwölf Brutpaare auf 35 Quadratkilometer. Weiter heißt es: "Zum Vergleich: Im ebenfalls als Dichtezentrum einzustufenden Truppenübungsplatz Münsingen (Biosphärenreservat Schwäbische Alb, d. Red.) beträgt die Milandichte 12 bis 15 Brutpaare auf 100 Quadratkilometern."

Die Schlussfolgerung, die das RP und die dort angesiedelte obere Naturschutzbehörde zieht: "(...) Die hohe Anzahl von Rotmilanhorsten (...) in der Konzentrationszone Großer Hau (führe) unweigerlich zu vermehrten Flugbewegungen und damit zu einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko für den Rotmilan." Dies könne auch nicht durch Maßnahmen vermieden oder spürbar verringert werden.

Das RP argumentiert weiter, dass die einzig vorstellbare wirksame und rechtlich umsetzbare Vermeidungsmaßnahme die Abschaltung der Windräder zwischen Mitte März bis Mitte Juli sei. Das RP: "Dann müsste befürchtet werden, dass bei (...) den zusätzlichen Abschaltungen für Fledermäuse nach den vorliegenden Daten (Windatlas) der Standort wohl nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann."