Städtebaulich und politisch eine Baustelle, an der noch einiges gearbeitet werden muss: das Horber Krankenhaus. Foto: Hopp

Krankenhaus: FD/FW-Fraktion fordert Pilotprojekt. Stadtrat Bamberger gibt Landrat Rückert Schuld an Konflikt.

Horb - In der Diskussion um die Zukunft des Horber Krankenhauses melden sich FD/FW-Gemeinderäte zu Wort. Die Fraktion beantragt ein "Pilotprojekt" zur Gesundheitsversorgung. Das Klageschreiben, mit dem die Schließung der Akut-Klinik verhindert werden soll, ist inzwischen beim Regierungspräsidium angekommen.

Stadtrat Holger Zimmermann teilt für seine Fraktion mit: "Der Kreistagsbeschluss vom 17. Dezember zur Schließung des Horber Spitals ist ein historischer Tiefpunkt in der Geschichte des Landkreises Freudenstadt. Gleichzeitig zeigt er die Not auf, die in punkto Sicherung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum besteht. Das Risiko, dass durch eine Schließung des Standortes in Horb der Standort in Freudenstadt weiter geschwächt wird, ist enorm. Dies wiederum würde zu einer weiteren Verschlechterung der Gesundheitsversorgung im Stadtgebiet führen, die es unbedingt zu vermeiden gilt."

Deshalb beantragt die FD/FW-Fraktion, "die Stadtverwaltung Horb möge mit den relevanten Ministerien, Institutionen und Unternehmen Kontakt aufnehmen, um ein ›Pilotprojekt Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum‹ zu initiieren, das hier vor Ort durchgeführt wird."

Im Rahmen eines solchen Pilotprojekts sollen gezielt neue Wege ausgelotet werden, wie die Gesundheitsversorgung der Raumschaft in Zukunft gestaltet werden kann. Gezielt sollen mögliche Partner über Stadt- und Landkreisgrenzen eingebunden werden.

Graben zwischen West- und Ost-Kreis "enorm tiefer geworden"

Die Lehren aus einem solchen Projekt sollen verallgemeinert überregional zur Verfügung gestellt werden, so Zimmermann weiter, "da unsere Stadt und die Raumschaft nicht die einzigen sind, die dieses Problem lösen müssen." Damit werde gleichzeitig sichergestellt, dass der Erfolg des Projekts von übergreifendem Interesse ist. Dies sei wiederum eine notwendige Voraussetzung, damit ein solches Pilotprojekt gelingen könne.

Unabhängig von dem Antrag seiner Fraktion kritisiert FD/FW-Stadtrat Adolf Bamberger in einem offenen Brief das Verhalten von Landrat Klaus Michael Rückert in der Krankenhausfrage. Bamberger beruft sich dabei auf eine Aussage des Landrates im Jahrbuch des Landkreises Freudenstadt 2011. "Beim ›Ausblick auf die Amtszeit‹ haben Sie gesagt, es ist wichtig, dass sich die Menschen im ganzen Landkreis auf ein jeden Tag rund um die Uhr geöffnetes Krankenhaus verlassen können. Es ist wichtig, dass Bevölkerung und Ärzteschaft Vertrauen in beide Krankenhäuser des Landkreises haben können."

Ob der Landrat diese Aussage bereits vergessen habe, fragt Bamberger in seinem Brief und konfrontiert das Kreisoberhaupt mit einer weiteren Aussage: Bei einem Gespräch am Rand der Horber Gartenschau habe Rückert gesagt, der Landkreis werde keinesfalls elf Millionen Euro in das Horber Krankenhaus investieren, mit dem Hintergedanken, das Haus zu schließen.

Jetzt fragt sich Bamberger: "Was ist von Seiten der KLF Geschäftsführung überhaupt noch glaubhaft? Bis jetzt wurden wir Bürger im Ostkreis nur mit Unwahrheiten übersät." In Horb, so Bamberger weiter, müsse man annehmen, dass Rückert ein "Freudenstädter Landrat" sei und keiner für den gesamten Landkreis

Bamberger: "Es wäre gut, wenn sich die gesamte KLF-Geschäftsführung an die Aussagen, welche sie gemacht hat, auch halten würde. Der Graben zwichen West und Ostkreis ist ja seit dem 17. Dezember enorm tiefer geworden, und das Tischtuch ist so zerrissen dass es nicht mehr geflickt werden kann . Das haben Sie, Herr Landrat, alleine zu verantworten."

Wie das Regierungspräsidium in Karlsruhe auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mitteilte, ist die schriftliche Form der Klage, mit der die Schließung der Akut-Klinik abgewendet werden soll, am gestrigen Donnerstag beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingegangen.

Pressesprecher Joachim Fischer erläutert, wie es nun weitergeht: "Der übliche Verfahrensablauf ist der, dass nun zunächst die angesprochene Körperschaft, hier also der Landkreis Freudenstadt, eine Mehrfertigung des Schreibens mit der Bitte um Stellungnahme erhält."