Die "Klinik für Geriatrische Rehabilitation" wird bereits am Horber Krankenhaus ausgewiesen. Doch noch wehrt sich die Stadt Horb gegen die Klinikpläne. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht soll die Schließung der Akut-Klinik gestoppt werden. Foto: Hopp

OB reagiert auf ausbleibende Reaktion von Regierungspräsidium und Landratsamt.

Horb - Nun also doch: Die nächste Raketenstufe wird gezündet. Die Stadt Horb geht den Klageweg gegen die Schließung der Horber Akut-Klinik.

Die Entscheidung fiel gestern im kurzfristig einberufenen Ältestenrat der Stadt Horb, nachdem bis gestern sowohl das Regierungspräsidium in Karlsruhe als auch das Landratsamt nicht offiziell reagiert hatte. Ein Schreiben des Regierungspräsidiums sei beim Landkreis nicht eingegangen, wie Sprecherin Sabine Eisele dem Schwarzwälder Boten gestern bestätigte. Der erste Landesbeamte Klaus-Ulrich Röber erklärte auf Anfrage: "Sobald es vorliegt, werden wir den Sachverhalt prüfen. Bisher besteht kein rechtlicher Grund, den Beschluss des Kreistages nicht zu vollziehen."

Am 17. Dezember hatte das Gremium die Schließung des Akut-Krankenhauses Horb zum 1. Januar 2013 beschlossen. Ab Montag, 7. Januar, so die KLF, werde man in Horb keine Akut-Patienten mehr annehmen.

Mit einem juristischen Schreiben einer beauftragten Stuttgarter Kanzlei an das Regierungspräsidium Karlsruhe kurz vor Weihnachten hatten Rosenberger, Ex-OB Michael Theurer, FDP-Kreisrat Daniel Wochner und Freie-Wähler- Kreisrat Wolfgang Kronenbitter sowie vier Bürger und die Stadt Horb darauf aufmerksam gemacht, dass der Schließungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen sei (wir berichteten). Rosenberger war davon ausgegangen, dass bei solch einer Prüfung "es unter Behörden üblich ist, dass der Beschluss erst einmal ausgesetzt wird."

Das scheint aber offenbar nicht der Fall zu sein. Das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde kann die Schließung der Akut-Klink nach eigenem Bekunden jedenfalls nicht stoppen.

Pressesprecher Uwe Herzel beantworte unsere Anfrage: "Wir haben auch keine (kommunal-)rechtliche Befugnis, den Vollzug des Kreistagsbeschlusses einstweilen auszusetzen. Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Beanstandung nach § 51 Abs. 2 Landkreisordnung in Verbindung mit § 121 Abs. 1 Gemeindeordnung vorliegen würden, so müsste der Landkreis den beanstandeten Beschluss zunächst selbst aufheben." Sprecher Herzel weiter: "Die Möglichkeit, die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zum 7. Januar 2013 vorläufig zu verhindern, hätte nur das Verwaltungsgericht."

Und diesen Schritt will OB Peter Rosenberger jetzt gehen. Gestern Abend sagte er im Gespräch mit unserer Zeitung: "Wir werden morgen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht veranlassen." Es bestehe für ihn kein Zweifel, dass der Kreistagsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen sei – unter anderem hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit diesem Weg wolle man aber erreichen, dass nicht nur formell, sondern auch inhaltlich etwas geschehe.

OB Peter Rosenberger hatte nach dem Kreistagsbeschluss eine große Ersparnis durch die Schließung bezweifelt und im Interview mit dem Schwarzwälder Boten maximal gut eine Millionen Euro als Sparpotenzial genannt: 800  000 Euro durch die Streichung von Honorarärzte, 261000 Euro weniger Materialkosten. Der erste Landesbeamte Röber rechnet anders: "Neben den von Herrn OB Rosenberger genannten Summen von insgesamt über eine Millionen Euro sind weitere Einsparpotenziale gegeben, wie beispielsweise im Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf, durch den Wegfall aller Bereitschaftsdienste (24 Stunden an sieben Tagen in der Woche) für das ärztliche und nicht-ärztliche Personal sowie im Verwaltungspersonal.

Insgesamt dürfte sich dies auch auf einen gut siebenstelligen Betrag summieren." Gerade durch letztere Aussage sieht sich Rosenberger aber bestätigt, den Klageweg für die Stadt Horb zu gehen. "Bisher wurde konkret von 3,5 Millionen Euro Einsparpotenzial ausgegangen, nun wird nur noch vage von einer siebenstelligen Zahl ausgegangen.

Doch hat dieser Eilantrag Aussicht auf Erfolg? Wenn das nicht klappt, dann droht ein längeres Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Schon das Regierungspräsidium Karlsruhe geht davon aus, dass die Prüfung sämtlicher einschlägiger Sitzungsunterlagen und Protokolle noch "einige Zeit in Anspruch nehmen kann". Rosenberger kündigte gestern aber bereits an, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht der nächste Schritt sei, wenn der Eilantrag abgelehnt werde.