Die zurzeit geschlossene Horber Akutklinik hängt vielleicht am Tropf – aber überleben könnte sie. Foto: Hopp

Laschinger erinnert: Kreistag hat nur vorübergehende Akutklinik-Schließung beschlossen.

Horb - Die Diskussion um die Zukunft des Horber Krankenhaus und die Rolle, die Landrat und Kreistag dabei spielen, geht weiter. In die Schusslinie geraten war der CDU-Stadt- und Kreisrat Michael Laschinger, dem noch immer vorgeworfen wird, am 17. Dezember im Kreistag für die Schließung der Akutklinik im Horber Krankenhaus gestimmt zu haben.

"Eine definitive Schließung der Akutklinik wurde aber nie beschlossen", stellt er nun klar, auch wenn das in Teilen der Öffentlichkeit so wahrgenommen werde.

Weil er selbst einer endgültigen Schließung der Akutklinik nie zugestimmt habe, hält Laschinger die Angriffe auf seine Person für "völlig unbegründet". Er sieht in der momentanen Diskussion um den Schließungsbeschluss und die Vorbereitung einer Klage zudem eine Verwirrung von Informationen.

Als Nachweis legt der CDU-Politiker die Antwort auf seine Anfrage beim Landkreis Freudenstadt vor, die von Landrat Klaus Michael Rückert unterschrieben wurde und mit dem Satz endet: "Da dieser Beschluss in öffentlicher Sitzung gefallen ist, können Sie diesen Wortlaut gerne weitergeben."

Punkt fünf des Beschlusses betrifft das Horber Krankenhaus. Im Wortlaut heißt es da: "Der akutstationäre Bereich am Standort Horb wird bis zu einer erneuten Entscheidung des Kreistags nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens (Hervorhebung von der Redaktion) aus wirtschaftlichen Gründen zum 31. Dezember geschlossen." Also keine endgültige, sondern nur eine vorübergehende Schließung.

Dass Horber Kreisräte diesem Kompromiss am 17. Dezember zustimmen, war laut Laschinger abgesprochen gewesen. Zumindest mit Oberbürgermeister Peter Rosenberger sei er sich einig gewesen. "Es war zwischen uns nicht abgesprochen, dass wir der vorübergehenden Schließung nach unserem gemeinsamen Antrag nicht zustimmen – unsere Bedingungen waren bis auf die Einkürzung des Umfangs der Markterkundung (nur Horb anstelle Gesamt-KLF) erfüllt", so ein Auszug aus einer E-Mail, die Laschinger an den OB geschickt hat.

Klar ist für den CDU-Stadt- und Kreisrat auch: Bei dieser Beschlusslage könnte eine Klage, wie sie die Stadtverwaltung mit Hilfe von Juristen vorbereiten lässt, ihr Ziel verfehlen. "Wir dürfen uns nicht mit einer Klage den Weg verbauen", warnt Laschinger. Seiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass ein rechtlich erwzungener erneuter Kreistagsbeschluss erst recht das für Horb schlimmstmögliche Ergebnis bringen würde: die endgültige Schließung der Akut-Klinik.

Laschinger mahnt jetzt dazu, den Kreistagsbeschluss zu akzeptieren und mitzuhelfen, für Horb das Beste herauszuholen. "Das Markterkundungsverfahren muss ja erst noch ausgestaltet werden. Darin liegen unsere Chancen."

Die Markterkundung müsse eine Vielzahl von Fakten erheben. Laschinger: "Was sagt man im Krankenhaus, was sagt das Sozialministerium, wie sehen die Rahmenbedingungen aus." Erst, wenn das alles geklärt sei, könne man über ein sinnvolles Betriebskonzept für die Krankenhäuser in Horb und in Freudenstadt beraten.