"Brennverbot" auf Teilen des Horber Hohenbergs führt immer wieder zu Diskussionen. Tabu gilt nicht nur für Holzöfen.

Horb - Der Trend zu Kamin- und Kachelöfen hält an, auch in Horb. Der nachwachsende Rohstoff Holz in Kombination mit einem modernen, effizienten Holzofen, der wenig Brennstoff braucht und Feinstaubfilter hat, ist für viele Immobilieneigentümer die "zündende" Kombination fürs umweltfreundliche und CO2-neutrale Heizen.

Aber Vorsicht, nicht überall in Horb dürfen die Holzfeuer prasseln. Genau genommen gibt es nur ein einziges Gebiet, in dem die Hauseigentümer keine Holzöfen benutzen dürfen. Wo der Bebauungsplan Nordring gilt und teilweise auch in benachbarten Straßen, dürfen die Hauseigentümer wegen Vorschriften in diesem Bebauungsplan keine Holzöfen einbauen und auch keine anderen "Anlagen zur Gebäudeheizung mit fossilen oder anderen Brennstoffen, die Rauch oder Abgase erzeugen". Für die Stadtverwaltung gilt dieser Teil des Hohenbergs als ein "über Satzungsrecht festgelegtes Versorgungsgebiet" – das Gebiet der Fernwärmeabnehmer. Auf Anfrage des Schwarzwälder Boten erläutert Christian Volk von der Stadtverwaltung: "Die Anlieger haben sich bewusst für ein emissionsfreies Baugebiet entschlossen. Allerdings funktioniert die Solidargemeinschaft nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Diese werden in der Satzung geregelt."

Das Tabu gilt nicht nur für Holzöfen, es umfasst auch "feste, gasförmige und flüssige Stoffe zu Heiz-, Feuerungs- und Beseitigungszwecken und zum Zweck der Wassererwärmung", definiert die Regelung im Bebauungsplan.

Die gilt aber nicht überall auf dem Hohenberg. Laut Stadt ist lediglich der Kreis der Fernwärmeabnehmer von dem "Brennverbot" betroffen; die anderen betrifft es nicht. Wer trotz seiner Fernwärmeabnahme in seinem Haus regenerative Energien nutzen will, der kann immer noch von einem Fachmann prüfen lassen, ob eine Sonnenenergie-Anlage in Frage kommt. Diese müssen laut Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt werden.

Anders verhalte es sich mit Hackschnitzel- oder Pelletsheizungen, die zwar auch regenerative Energien verwenden, jedoch Rauchgase erzeugen. Auch sie sind tabu. Volk: "Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die zentrale Hackschnitzelanlage des Heizwerkes mit 1900 kW eine viel bessere Abgasreinigung über ein Elektromagnetfiltersystem hat und infolgedessen die Feinstaubbelastung über diese eine zentrale Anlage wesentlich besser ausfällt, als wenn eine Vielzahl kleiner Feuerungsstellen auf dem Hohenberg betrieben werden würden."

Das Brennverbot gilt für den nordwestlichen Hohenberg zwischen Rundhalle und Bundesstraße sowie die Anlieger des Steigle an der Westseite. Wer es genau wissen will, zum Beispiel bei einem Hauskauf, sollte sich vorher informieren, ob das Haus im Fernwärmegebiet liegt.

Im gesamten restlichen Stadtgebiet gilt gewissermaßen "Feuer frei", falls nicht der Schornsteinfegermeister wegen allgemeinen Bestimmungen die rote Karte zeigt.