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Horb a. N. Jagdskandal wird Thema im Kreistag

Jürgen Lück, vom 02.12.2011 06:00 Uhr
Laut Bundesjagdgesetz erwartet den Jäger eine Geldstrafe, die laut Gesetzestext bis zu 5.000 Euro hoch sein kann. Foto: dpa
Laut Bundesjagdgesetz erwartet den Jäger eine Geldstrafe, die laut Gesetzestext bis zu 5.000 Euro hoch sein kann. Foto: dpa
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Horb - Der tote Gamsbock hat für einen Jäger aus Mühlen wohl tatsächlich ein Nachspiel. Jetzt wird es ernst für den Rentner, denn der Landkreis Freudenstadt hat jetzt das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Landkreis-Sprecherin Sabine Eisele: "Wir haben den Jäger zur Anhörung gebeten. Das Bußgeldverfahren wurde jetzt eingeleitet." Laut Bundesjagdgesetz §39, Absatz 3 erwartet den Jäger damit eine Geldstrafe, die laut Gesetzestext bis zu 5.000 Euro hoch sein kann.

Der Grund: Der Jäger Josef Just hatte vergessen, vor dem Abschuss sich die Genehmigung zu holen. Aber die Strafe dürfte wohl nicht so hoch ausfallen. Eisele: "Mit einem Anruf wäre das erledigt gewesen. Dann hätte er die Genehmigung bekommen." Auch sieht das zuständige Landratsamt, so Eisele, inzwischen "keine Rechtsgrundlage für den Entzug des Jagdscheins."

Klartext: Jäger Just muss möglicherweise ein Bußgeld bezahlen, darf aber weiter schießen. Auch hier selten vorkommende Gamsböcke, die laut dem Wildbiologen Martin Strein "populationsbiologisch wertvoll sind, da sie auf der Suche nach neuen Herden die Inzucht vermeiden."

Genau deshalb wird der umstrittene Gamsbock-Abschuss jetzt auch Thema im Kreistag. Grünen-Abgeordneter Wolf Hoffmann aus Horb will dazu eine Anfrage stellen.

Der Hintergrund: Zwar regelt das Landesjagdgesetz die Art der Tiere, die geschossen werden dürfen und deren Schonzeit. Laut der Kreisjägerschaft Freudenstadt kann das Kreisjagdamt als untere Aufsichtsbehörde in zukünftigen Abschussplänen den Abschuss beispielsweise des Gamsbocks ganz verbieten.

Oberster Chef ist Landrat Klaus-Michael Rückert. Der Grünen-Politiker Hoffmann: "Ich möchte schon wissen, wie der Landrat dazu steht, dass die Gamsen in Horb mit Genehmigung abgeschossen werden dürfen."Landrat-Sprecherin Eisele: "Die Gams hat hier keinen Lebensraum. Man tut den Tieren keinen Gefallen, wenn man sie schont." Wildtierbiologe Strein von der forstlichen Versuchsanstalt Freiburg sieht das differenziert: "Es gibt auch die Waldgams, die in Baden-Württemberg weit verbreitet ist. Sie benötigt lediglich Hangwälder mit felsigen Flächen, an denen sie sich die Hufen abschaben können."

Feste Gamsherden gibt es zum Beispiel in Oberndorf, im oberen Kinzigtal oder Schramberg. Auf der Internet-Seite des Schwarzwälder Boten wird der Jagdskandal intensiv diskutiert. Nature: "Mir stellt sich die Frage, warum schießt der Jäger ausgerechnet auf ein seltenes Tier, das es in unseren Breiten eigentlich gar nicht gibt. Schon deshalb hätte er seinen Kopf vor der Jagd einschalten müssen." Michaele W: " Vielleicht würde ein Nationalpark doch helfen, dass solche seltenen Tiere, die sich hier her verirren, am Leben bleiben dürfen! "

Kommentare (17)
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DEZ
05
11:51 Uhr, geschrieben von Wildtierschutz
Der Hegering wird es schon richten
Leider hat er fremdes Jagdrecht nicht verletzt somit ist es nur eine OWI die mit "bis" zu 5000€ bedroht ist. Das Gesetz ergibt das ein Jäger nie Wilderei im eigenen Revier begehen kann, jeder andere aber schon. Übersetzt könnte man auch annehmen das Mehr als eine Taschengeldstrafe wird es kaum geben. Dazu haben Jäger eine viel zu starke Lobby, auch im Kreistag. Ihnen gehören Polizisten, Staatsanwälte und Richter an. Was soll schon passieren? Ethisch gesehen paßt die Geschichte jedoch ins Bild der Jäger. Hauptsache abschießen und sich den Gamsbart an den Hut stecken sowie die Trophäe an die Wand. Wie die Lage für Jäger ist liest man bereits: "Mit einem Anruf wäre die Sache erledigt gewesen". Und genau können Jäger machen was sie wollen. Wenn ein Jäger nicht weiß das er eine Genehmigung braucht dann sollte sein Jagdschein aber ganz schnell auf den Prüfstand gestellt werden. Wer weiß was er noch alles vergißt. Kommen Autofahrer auch mit einer geringeren Strafe davon wenn sie vergessen das man nicht bei roter Ampel fahren darf? Da ist der Führerschein 4 Wochen weg. Vergehen werden bei Jägern immer kleingeredet. Das ist auch deutlich an den Strafmaßen erkennbar. 14 Monate Bewährung für Tötungsdelikte weil ein Jäger vergaß das man nicht ohne sicheren Kugelfang schießt oder nur wenn das Ziel eindeutig ist. Hier war es "Nur" ein Gamsbock. Dieser wäre u.U. für eine gesunde Population wichtig. Man sollte das Jagdgesetz, die Schonzeitenverordnung, Waffengesetz, Tierschutzgesetz, Naturschutzgesetz abschaffen. Für Jäger sind es Lachnummern da es immer sauber formulierte juristische Hintertürchen gibt. Wie der Landrat dazu steht ergibt sich aus dem Sätzen zum Thema Jagdsteuer.. -------------------------------------------------------------------------- „Wir dienen der Gesellschaft und bezahlen noch dafür“, ärgerte sich der Kreisjägermeister. Ausdrücklich bedankte sich Ade bei Landrat Dr. Klaus Michael Rückert „für seine bisher große Unterstützung“. " --------------------------------------------------------------------------------- Quelle: neckar-chronik 23.05.2011 (kein Jäger Gutti daher Quellenangabe)
DEZ
05
00:17 Uhr, geschrieben von Werner FDS
@Mario
...ok, dass Tiere keine Lobby haben mag ein Grund sein. Aber das momentane Verbraucherverhalten- möglichst jeden Tag UNNÖTIG viel Fleisch oder Wurst zu essen und das noch möglichst billig – dabei werden jeden Tag so viele Tiere getötet, die unter widrigsten Umständen ihr Dasein fristen, das finde ich viel schlimmer – die haben auch keine Stimme, da sollte jeder der hier postet mal überlegen wie viel er selbst dazu beiträgt. Und ich kenne auch Menschen die Opfer von Straftaten (leider auch Vergewaltigung) wurden die in unserem Rechtstaat so gut wie keine Lobby haben und jede Hilfe gebrauchen könnten (selbst wenn der Täter schuldig gesprochen wurde). Mit ihren physischen und psychischen Folgeschäden werden diese Menschen schon immer fast alleine gelassen. Diese Menschen haben keine Lobby und keine Kraft ihre Stimme zu erheben – und davon gibt es sehr viele und darüber lese ich auch Zeitungsberichte – nur ohne die rege Anteilnahmen und Erregung der Leser. Zum Glück gibt es hier die Oranisation „Weißer Ring“.
DEZ
03
22:52 Uhr, geschrieben von Arnold
Kommentar "Gams" H?Fr. K
Auf der Strasse ,im Wald, in der Nacht, bin ich einem Tier ausgewichen.Das Tier blieb wahrscheinlich heil -ich heute noch nicht.Ein viel-zuviel gosses ..... fuer ein Tier .Ich habe auch vier Katzen und die Hunde des Nachbarn,habe also Tiere gern,aber Menschen bleiben mir trotzdem viel lieber.
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