Ob der "Streetworker" wirklich eine echte Obdachlosenzeitung ist? In Horb herrscht Skepsis. Foto: Hopp

Produkt kann auf Straßen der Neckarstadt gekauft werden. Skepsis durch Blick ins Internet.

Horb - Ist der "Streetworker" eine echte Obdachlosenzeitung? Eine Frage, die man sich in Horb stellen sollte. Denn das Produkt wird derzeit auf den Straßen der Neckarstadt zum Kauf angeboten. Und zumindest ein Verkäufer geht dabei nicht immer zimperlich vor.

Ein schmächtiger Mann, ein Stapel Zeitschriften. Zurückhaltend steht er an der Ecke, wo Wilhelm- und Schillerstraße aufeinandertreffen. Hält Ausschau nach Menschen, denen er sein Produkt feilbieten kann. Und er verteilt weder Flugblätter noch Broschüren. Er verkauft Zeitungen.

Handelt es sich um eine "echte" Obdachlosenzeitung? Ein Blick ins Internet macht schnell klar: Skepsis ist angesagt.

"Von Obdachlosen für Jedermann" prangt auf dem Titelblatt. "Streetworker" nennt sich die Zeitung. Auf den ersten Blick scheint das Produkt eine jener Straßenzeitungen zu sein, die meist von Obdachlosen, Asylbewerbern oder Langzeitarbeitslosen verkauft werden, um jenen Arbeit, ein kleines Einkommen und Kontakt zur Gesellschaft zu bieten.

Es scheint ein hehres Anliegen zu sein, das der Mann verfolgt. Seine Vorgehensweise ist jedoch alles andere als zimperlich. Das muss auch Andrea Bohnet erfahren, die an jenem Tag ihre Mittagspause auf einer Bank vor dem Volksbankgebäude verbringt.

Im Gespräch mit unserer Zeitung schildert sie, wie der Mann ihr zunächst eine Zeitung anbietet. Bohnet lehnt ab. Der Mann beginnt zu betteln. In gebrochenem Deutsch bittet er, ihm Milch zu kaufen – für seine angebliche Tochter, die erst ein Jahr alt sei. Als Andrea Bohnet auch dies abschlägt, lässt er zunächst von ihr ab – nur um kurz darauf nochmals zu ihr zurück zu kommen.

Diesmal versucht sie den Mann abzuwimmeln, indem sie ihn ignoriert – bis dieser schließlich laut und ausfallend wird. Was er sagt, kann Andrea Bohnet nicht genau verstehen. "Das einzige Wort, dass ich verstanden habe, war ›scheiße‹", sagt sie. Schimpfend geht er schließlich davon.

Doch auch abgesehen vom Verhalten des Verkäufers bleibt eine Frage zunächst unbeantwortet: Handelt es sich beim "Streetworker" überhaupt um eine "echte" Obdachlosenzeitung?

Ein Blick ins Internet macht schnell klar: Skepsis ist angesagt. Schon erste Recherchen fördern ein zwielichtig scheinendes Bild der Zeitung zutage. Medienberichte werfen dem Blatt vor, stets mit nahezu demselben Inhalt zu erscheinen; das einzige, was variiere, sei die Titelseite. Die Bild-Zeitung schreibt gar von einer "Abzock-Masche" von "Rumänen-Banden".

Und der Inhalt selbst? Allzu viel redaktionelle Arbeit scheint nicht dahinter zu stecken. Die Texte gleichen allgemeinen Reden und Pamphleten über Freiheit, Kapitalismus, Gerechtigkeit.

Wichtige Themen, keine Frage – der Ursprung der Texte ist laut eines Berichtes der Offenbach-Post, einer regionalen Tageszeitung bei Frankfurt, allerdings fraglich: Möglicherweise werde sogar das Urheberrecht verletzt.

Weder in der Neckarstadt selbst, noch im gesamten Gebiet des Polizeipräsidiums Tuttlingen ist das Blatt bislang aufgetaucht

In Rheinland-Pfalz wurde das Blatt von der Spendenaufsicht bereits mehrfach verboten. Die Begründung: "Es ist nicht nachgewiesen, dass die Einnahmen tatsächlich gemeinnützigen Zwecken zugutekommen", sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins Focus. Auch das Ordnungsamt der Stadt Darmstadt hatte den Verkauf der Obdachlosenzeitung "Streetworker" verboten, berichtete die Frankfurter Rundschau.

In Horb scheint das Blatt dagegen nun zum ersten Mal aufgetaucht zu sein. Denn obwohl die Polizei auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Tuttlingen bestätigt, dieses Produkt zu kennen, seien bislang "keine Vorgänge, keine Anzeige" zu vermelden gewesen, erklärte ein Sprecher. Weder in der Neckarstadt selbst, noch im gesamten Gebiet des Präsidiums – das immerhin die Landreise Zollernalb, Schwarzwald-Baar, Rottweil, Tuttlingen und Freudenstadt umfasst.

Auch im Horber Rathaus weiß niemand vom Verkauf dieser Zeitung. "Bei der Stadtverwaltung ging diesbezüglich bislang noch kein Hinweis aus der Bevölkerung ein", erklärt Bürgermeisterreferent Christian Volk – obwohl laut Polizei eigentlich eine Genehmigung der jeweiligen Kommune notwendig wäre.

"Der Verkauf von Zeitschriften auf der Straße wird als Sondernutzung eingestuft, für die es gemäß § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg der Erlaubnis bedarf", berichtet ein Polizeisprecher. "Wenn keine Genehmigung vorliegt, ist es eine Ordnungswidrigkeit." Bis zu 500 Euro Geldstrafe könnten dann drohen.

"Wenn Fälle dieser Art zur Anzeige kommen, werden wir selbstverständlich aktiv", so der Sprecher weiter. "Das kann unter Umständen bis zur Beschlagnahme der Zeitschriften und/oder Platzverweisen führen."

Verkauf der Zeitung unproblematisch?

Doch Christian Volk schränkt ein: "Grundsätzlich ist hier keine Genehmigung notwendig. Lediglich für den gewerbsmäßigen Verkauf von Zeitschriften auf der Straße wäre eine sogenannte Reisegewerbekarte erforderlich", so der Bürgermeisterreferent. "Ein gewerbsmäßiger Verkauf würde allerdings erst dann vorliegen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden wäre, die über die reine Kostenerstattung oder eine ›Spendenerzielung‹ hinaus geht."

Ist der Verkauf der Zeitung also völlig unproblematisch? Nicht unbedingt. Die Inhalte des Blatts können ebenso wie das Verhalten des Verkäufers juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

"Urheberrechtliche Aspekte sind in Bezug auf den Inhalt der Zeitschrift durchaus prüfenswert", erklärt der Polizeisprecher. "Wenn es bei aggressiver Bettelei gar zu strafrechtlich relevantem Verhalten kommt, werden entsprechende Strafanzeigen die Folge sein."

Belästigte Bürger sollten sich an das Ordnungsamt wenden – erst dann kann die Stadtverwaltung aktiv werden

Und auch Bürgermeisterreferent Christian Volk stellt klar: "Laut § 17 der städtischen Polizeiverordnung wäre das besonders aufdringliche Betteln auf öffentlichen Gehwegen untersagt und stellt eine Belästigung der Allgemeinheit dar."

Sein Rat lautet daher: "Sofern Straßenverkäufer aggressiv, nachhaltig oder belästigend auftreten, sollten sich betroffene Bürger an das Ordnungsamt wenden. Erst dann kann die Stadtverwaltung auch aktiv werden. Möglich wäre dann auch eine Anzeige wegen aggressiven Bettelns bei der Polizei."