Karl-Heinz Neff soll wegen 14 Fällen der Untreue vor Gericht / Neff: "Ich habe nur behalten, was mir zusteht"

Von Gerd Karjoth

Horb. Wo viel gelaufen wird, läuft auch mal was schief: Zum Beispiel bei der Geschäfts-Partnerschaft des Ultra-Langstreckenläufers Ingo Schulze mit dem lokalen Sportpromi und Geschäftsmann Karl-Heinz Neff. Wechselseitige Anschuldigungen stehen im Raum, eine Anklageschrift ist bereits verschickt.

"TEFR 09" steht für Trans-Europe-Foot-Race, übersetzt Transeuropalauf. Er fand vom 19. April bis 21. Juni 2009 mit 67 Teilnehmern aus 13 Nationen statt, umfasste 64 Tagesetappen durch sechs Staaten bei einer Gesamtentfernung von 4487 Kilometern. Kurz: der längste Marathon dieser Art weltweit.

Die Läufer absolvierten täglich im Durchschnitt ein Pensum von 70 Kilometern. Ein Preisgeld gab es nicht – jeder Läufer bekam eine Urkunde und einen Pokal.

Was blieb, war für die Teilnehmer Lob und Ehre und Erinnerungen – die allerdings nicht alle ungetrübt sind. Der Lauf könnte nämlich in Horb ein gerichtliches Nachspiel haben. Ingo Schulze, der die Gesamtleitung des Laufes hatte, und Karl-Heinz Neff, der unter anderem für Buchhaltung und Rechtsfragen zuständig war, sind sich nicht mehr grün. Neff war bereits an Weihnachten die Klageschrift ins Haus geflattert. Es geht um Untreue in 14 Fällen mit einer Summe von 192 000 Euro.

Der Nordstetter Schulze, früher selbst Ultra-Langstreckenläufer erster Güte, entwickelte sich immer mehr zu einem Organisator solcher Veranstaltungen. Läufe in Deutschland und 2003 einen ersten Transeuropalauf hatte Schulze schon gestemmt. Ein Höhepunkt sollte 2009 das "Trans-Europa-Foot-Race" werden: Zu dem Team unter der Gesamtleitung von Ingo Schulze gehörten Helfer, die für bestimmte Aufgaben zuständig waren: Streckenkoordination, Planung der Verpflegung, Fahrzeugbestückung, Internetauftritt, Übersetzungen, wissenschaftliche Betreuung, Zeitnahme und Gepäck sowie Streckenversorgung. Für Sponsoring, Buchhaltung, Rechtsfragen und auch Pressearbeit waren Karl-Heinz Neff sowie ein weiterer Helfer zuständig.

Für Ingo Schulze und Karl-Heinz Neff ist der Lauf noch nicht zu Ende. Schulze und Neff hatten 2007 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks gegründet. Ob bei diesem Geschäftsverhältnis immer alles korrekt gelaufen ist, soll jetzt das Gericht entscheiden. Es geht im Wesentlichen um den Vorwurf, dass Karl-Heinz Neff damals Gelder nicht ausbezahlt haben soll, die er angeblich hätte ausbezahlen müssen.

Neff seinerseits lässt den Vorwurf nicht auf sich sitzen. Es seien Auszahlungen nicht zustande gekommen, weil die Empfänger damals Probleme mit der Geldabhebung gehabt hätten. Auf Anfrage des Schwarzwälder Boten sagte Neff, er habe das Geld zurückgezahlt und nur das einbehalten, was ihm zustehe.

Soweit die Standpunkte. Den Sachverhalt mit weiteren Einzelheiten soll nun das Gericht klären.