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Horb a. N. Im Gefängnis wächst der Zorn

Bodo Schnekenburger, vom 08.02.2012 10:14 Uhr
Hinter den Rottenburger Gefängnismauern wuchs der Zorn eines 64-jährigen Mannes auf seine Ehefrau. Foto: Baum
Hinter den Rottenburger Gefängnismauern wuchs der Zorn eines 64-jährigen Mannes auf seine Ehefrau. Foto: Baum

Kreis Rottweil/Horb - Vor über 15 Jahren hortete er Waffen, Sprengstoff und vieles mehr in einem Lager in Horb. Seine Frau informierte die Polizei, und im Gefängnis, in dem er seit 2005 einsaß, wuchs seine Wut gegen sie. Nun wurde der heute 64-Jährige erneut verurteilt, weil er sich an seiner Frau rächen wollte.

"Weil ich der Meinung bin, dass ich im Fall der falschen Anschuldigung zu Unrecht verurteilt wurde", war der Mann in Berufung gegangen. Das Amtsgericht hatte ihn nämlich wegen Anstiftung zu falscher Verdächtigung und Nötigung zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, von denen besagter Komplex etwa drei Monate rechtfertigen sollte. Dabei wird es nun bleiben. Nachdem der Hauptbelastungszeuge für den zweiten Komplex nicht mehr lebt und die Beweisführung daher erschwert wurde, bot der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Verständigung an. Der Angeklagte akzeptierte und nahm seine Berufung zurück.

Vorzeitige Entlassung verhindert

In der Justizvollzugsanstalt Rottenburg, wo er wegen Verstößen gegen Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüßte, soll sein Groll gegenüber seiner Ehefrau gewachsen sein. Sie hatte seinerzeit der Polizei das Waffenlager in Sulz preisgegeben. Außerdem hatte sie Strafanzeige gegen ihn erstattet. Das verhinderte eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung.

Sein Handlanger, im selben Verfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, hatte inzwischen Geld aus einer Beschlagnahme zurückerhalten. Der Angeklagte machte ihm klar, dass dieses Geld, einige tausend Euro, nicht etwa für ihn bestimmt sei. Es sei vielmehr für Frau und Kinder gedacht.

Der Handlanger übergab das Geld also den Angehörigen des großen Kollegen – und erhielt dann nächsten Auftrag: Er solle bei der Polizei Anzeige gegen die Frau wegen vorsätzlichen Betrugs stellen. Mit der Begründung, er habe ihr das Geld als Darlehen überlassen. Die Rückzahlung sei an eine Erbschaft gekoppelt gewesen, die die Frau schon lange angetreten habe.

Einen Bekannten zu seiner Frau geschickt

Dieser Vorgang war der erste Komplex. Im zweiten warf man dem Mann vor, er habe einen Bekannten zu seiner Frau geschickt, um sie dazu zu bringen, ihre Anzeige zurückzuziehen. Als Druckmittel diente dem Angeklagten die Kenntnis eines möglichen Waffengeschäfts. Womit wieder der Ausgangspunkt erreicht ist. Denn Hintergrund all dieser Handlungen ist ein bizarrer Endzeitwahn, der mal gegen eine Bedrohung aus dem Osten, mal religiös motiviert war.

In diesem Wahn hatten der Angeklagte und befreundete Familien ab 1996 gewaltige Depots angelegt. So lagerten in einer Halle in Horb mehrere Tonnen Honig als Nahrungs- und Sanitätsmittel, tausende so genannter "Einmannpackungen", man hatte Militärlaster und Maschinenwaffen, dazu Sprengstoff und Handgranaten, um, so die seinerzeitige Diktion, die eigenen Reserven gegen den anrückenden Feind zu verteidigen. Das Landgericht Rottweil hatte den Angeklagten 2005 deshalb ins Gefängnis geschickt, der Bundesgerichtshof im Februar 2006 die Revision gegen das Urteil verworfen.

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