Zeitler: Landkreis soll bei Suche nach Unterkünften für Flüchtlinge Akteure vor Ort einbinden

Horb. Wie interpretiert das Rathaus die Bedenken, die von der Steinachtalschule vorgebracht wurden? Haben diese Bedenken irgendetwas mit Fremdenfeindlichkeit zu tun? Bürgermeister Jan Zeitler nimmt Stellung.

Was waren die Gründe des Rathauses, zu versuchen, die geplante Flüchtlingsunterkunft gegenüber der Grundschule zu verhindern? Spielte Fremdenfeindlichkeit eine Rolle? Warum hat das Rathaus Herrn Brems vorgeschlagen, den Landkreis um die Aufhebung des Mietvertrages zu bitten?

Sowohl von Seiten der Eltern als auch der Schulleitung wurden pädagogisch begründete Problemstellungen vorgebracht, die in der Gemengelage zweier unmittelbar angrenzender Gebäude zu sehen sind. Diese wurden gemeinsam mit Vertretern des Landkreises Freudenstadt am 20. Januar 2015 vor Ort besprochen und am 23. Januar 2015 Herrn Röber (Erster Landesbeamter, Anm. d. Red.) vor Ort erneut dargelegt. Ein Verdacht von Fremdenfeindlichkeit ist an dieser Stelle völlig abwegig, wie die offene Aufnahme der Flüchtlinge im alten Schulhaus sowie die sehr erfolgreiche, integrative Arbeit des AK Asyl in Talheim beweist. Aufgabe der Stadtverwaltung Horb (und damit des Schulträgers) ist es, die Sorgen und Nöte der Eltern und der Lehrerschaft in Talheim aufzunehmen und an die beteiligten Vertragsparteien weiterzuleiten. Dass die vorgebrachten, pädagogisch begründeten Problemstellungen von Belang sind, zeigt die Bereitschaft von Herrn Brems, den Mietvertrag mit dem Landkreis Freudenstadt aufzuheben.

Das Rathaus hat keinerlei Etat für die Flüchtlingsbetreuung. Warum nicht?

Aufgrund fehlender Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Horb. Nach § 2 (2) Nr. 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FLüAG) des Landes Baden-Württemberg ist der Landkreis Freudenstadt als untere Verwaltungsbehörde gleichzeitig auch untere Aufnahmebehörde. Nach § 7 (1) FLüAG nehmen die unteren Aufnahmebehörden die ihnen zugeteilten Personen auf und bringen sie vorläufig unter. Nach § 14 FLüAG liegt die Ausgabenträgerschaft beim Landkreis, wofür dieser wiederum nach § 15 FLüAG eine Ausgabenerstattung vom Land Baden-Württemberg bekommt.

Wie beurteilen Sie die Arbeit der diversen Arbeitskreise Asyl in Rexingen und Talheim?

Der Arbeitskreis Asyl der Stadt Horb leistet auf ehrenamtlicher Basis hervorragende Arbeit, die insbesondere zur Bewältigung von Alltagssituationen (zum Beispiel Arztgängen, gemeinsame Aktivitäten, Einbezug in das Vereinsleben) der Flüchtlinge nahezu unerlässlich ist. Innerhalb des Arbeitskreises wurden teilortbezogene Untergruppen gebildet, die die jeweils im Teilort untergebrachten Flüchtlinge vorbildlich und großem persönlichem Engagement unterstützen.

Wie wichtig ist diese Arbeit, um eine Isolation der Flüchtlinge in der Dorfgemeinschaft zu vermeiden?

Sehr wichtig, weil hier vor Ort eine Willkommenskultur geschaffen wird, die bei der Bewältigung menschlicher Flüchtlingsschicksale unerlässlich ist.

Gibt es seitens der Stadt Hilfestellungen für den Arbeitskreis Asyl? Falls ja, welche?

Ja. Frau Gisela Höpfer, Ehrenamtsbeauftragte der Stadt Horb, aber auch zahlreiche Stadträte aller Gruppierungen, Ortsvorsteher und Ortschaftsräte in den Teilorten üben eine wichtige Koordinierungsfunktion aus, um die Verwaltungsspitze über die Arbeit im Arbeitskreis zu informieren. Hieraus sind beispielsweise auch die Inhalte des nächsten Treffens zwischen dem Lenkungskreis des AK Asyl und mir hervorgegangen. Inhalt wird eine Reflexion der Arbeit des AK Asyl der letzten Wochen und Monate sein, verbunden mit der Sammlung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Arbeit aller Beteiligten.

Sie hatten schon angedeutet, dass Sie im Kreistag eine Professionalisierung der Flüchtlingshilfe anregen würden. Warum? Was stellen Sie sich darunter vor?

Insbesondere die Suche nach Unterkünften durch den Landkreis Freudenstadt hat gezeigt, dass hier im Vorfeld eine Einbindung der Akteure vor Ort sehr hilfreich wäre. Auch die frühzeitige Benennung der hauptamtlichen Ansprechpartner, die die jeweilige Unterkunft betreuen, sowie ein konsequentes "Ankunftsmanagement" mit rechtzeitiger Bekanntgabe der Ankunft der erwarteten Menschen helfen erheblich, die Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort zu strukturieren und zu planen. Schließlich muss eine ausreichende Personalausstattung im Bereich der hauptamtlichen Betreuung erfolgen, die auch den Mitgliedern des AK Asyl die Sicherheit bietet, in wichtigen Fragestellungen nicht alleine gelassen zu werden.

Die Fragen stellte Jürgen Lück