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Horb a. N. Hochbrücke auf erstem Warteplatz

Christof Schülke, vom 06.02.2012 05:17 Uhr
Laut Pressestelle des Landesverkehrsministeriums hat Baden-Württemberg in diesem Schreiben "nur sehr wenige Projekte konkret angemeldet". Dazu zählt die Horber Hochbrücke.  Foto: Hopp
Laut Pressestelle des Landesverkehrsministeriums hat Baden-Württemberg in diesem Schreiben "nur sehr wenige Projekte konkret angemeldet". Dazu zählt die Horber Hochbrücke. Foto: Hopp
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Horb - Das Ringen um die Hochbrücken-Planung geht weiter. Die Hochbrücke bleibt zwar voraussichtlich in der schlechtesten Kategorie D des Investitionsrahmenplanes (IRP), doch sie steht gleichsam mit wenigen anderen Projekten auf der ersten Warteposition für ein Aufrücken – in die Kategorie C oder B. Dies bestätigte das Landesverkehrsministerium auf Anfrage des Schwarzwälder Boten.

Konkret bedeutet das: Im IRP (die gesetzlich vorgeschriebene Leitlinie, an der sich die Investitionen des Bundes innerhalb eines Zeitraums orientieren) steht in der Kategorie C und B für Baden-Württemberg so manches Projekt, das sich verzögern könnte. Zum Beispiel durch Unstimmigkeiten beim Naturschutz oder Klagen von Anliegern. Solch ein Projekt würde dann abgestuft – zugunsten der Hochbrücke.

Im Wortlaut von Minister Winfried Hermann heißt das in der Stellungnahme zum IRP an das Bundesministerium: "Für den Teil Bundesfernstraßen enthält der IRP-Entwurf in den Teilen B und C alle Projekte in Baden-Württemberg, die im aktuellen Bauprogramm als laufende Projekte eingestuft oder als weitere zum Baubeginn anstehende Bedarfsplanmaßnahmen zur Priorisierung vorgesehen sind.

Dies begrüße ich ausdrücklich" – darin ist die Information enthalten, dass die Horber Hochbrücke auch aus Sicht des Landes nicht hochgestuft wird. Doch weiter schreibt der Minister: "Darüber hinaus sind im Teil D auch noch Projekte enthalten, die aufgrund ihres Planungsstandes grundsätzlich für einen Austausch mit vorgenannten Projekten während der Laufzeit des IRP in Frage kommen. Dies trifft beispielsweise auf die B 32 OU Horb (Hochbrücke) zu."

Laut Pressestelle des Landesverkehrsministeriums hat Baden-Württemberg in diesem Schreiben "nur sehr wenige Projekte konkret angemeldet". Dazu zählt die Horber Hochbrücke. "Daraus können Sie entnehmen, dass Minister Hermann die Bedeutung dieses Vorhabens durchaus im Blick hat", so Edgar Neumann, Leiter der Pressestelle im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg.

Horbs Oberbürgermeister Peter Rosenberger zeigt sich enttäuscht, dass das Landesverkehrsministerium dem Horber Wunsch nach einer Höherstufung der Brückenplanung nicht nachgekommen ist. Ihn wurmt vor allem, dass man in Stuttgart das Argument vorbringt, das Planfeststellungsverfahren habe noch nicht begonnen. "Es ist unverständlich, dass das Verfahren noch nicht angefangen hat", so Rosenberger, "zumal die Unterlagen seit Monaten im Verkehrsministerium in Stuttgart liegen."

Auch Minister Hermanns persönliches Verhalten enttäuscht Rosenberger, hatte sich der Minister doch vor Kommunalpolitikern und Vertretern des Regionalverbandes für ein zügiges Verfahren und die Hochstufung ausgesprochen.

Der OB sieht sich von der Stuttgarter Politik im Stich gelassen. "Man spricht von einer Bürgerregierung, aber ein Projekt wie die Hochbrücke, das aus der Bürgermitte heraus entstanden ist und das die Bürger wollen, wird nicht auf eine Weise unterstützt, die ein klares Signal setzt." Wahrscheinlich setze das Stuttgarter Verkehrsministerium einfach andere Prioritäten; er nennt als Beispiel den Juchtenkäfer. Dass die Brücke jetzt gegen ein anderes höher eingestuftes Projekt getauscht werden kann, aber in der Kategorie D bleibt, findet Rosenberger "schwer vermittelbar". Trotzdem habe er keine Angst, dass die Brücke nicht kommt. Er bittet seit Jahresbeginn Verkehrsminister Hermann um einen Gesprächstermin – bislang ohne Erfolg.

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