Hundstage stehen auf dem Haugenstein bevor: Mit frostigen Nächten ist auch in den kommenden Tagen zu rechnen. Foto: Hopp

Nur Mieter dürfen Heizlüfter oder Elektroheizung nutzen. Haugenstein-Gipfel findet kommende Woche statt.

Horb - Jetzt wird es langsam frisch in den Wohnungen auf dem Haugenstein. Im Sommer schon hatte Fernwärme-Anbieter Andreas Osbelt einigen Häusern die Heizung abgedreht. Jetzt kommt raus: Mieter haben es zumindest in einem Punkt besser.

Es geht um die umstrittenen Heizkosten für die 30 Häuser in der ehemaligen Nato-Siedlung. Teilweise gibt es Nachforderungen in Höhe von 7000 Euro. Und obwohl Widerspruch gegen die Abrechnungen eingelegt wurde, frieren die Bewohner weiter. 

Schon vergangene Woche hat der Schwarzwälder Bote über eine Familie berichtet. Beide Kinder sind schon krank, weil die Heizung nicht geht. Allerdings: Die Familie mit den erkälteten Kindern ist Eigentümer der Wohnung.

Klar, dass da so mancher überlegt, sich einen Heizlüfter oder eine Elektroheizung zu besorgen. Das kann allerdings teuer werden – für Eigentümer. Für Mieter ist das wohl kein Problem.

Dem Schwarzwälder Boten liegt ein Schreiben von Andreas Osbelt vor mit Datum vom 15. Juli. Gerichtet an die Wohnungseigentümergemeinschaften. Dort schreibt er an die Eigentümer: "Hierzu weisen wir darauf hin, dass die Nutzung anderer Wärmequellen sowie die Abnahme von Warmwasser und Kaltwasser ausschließlich über die Heizzentrale erfolgen muss. Das ist mittels Grunddienstbarkeiten im Grundbuch verankert und jeder Käufer hat dies im Kaufvertrag so unterzeichnet. Wir werden nach Überprüfung diejenigen, die andere Heizquellen nutzen, mit einer Schadensersatzklage überziehen."

Die Rechtslage

Ein Insider bestätigt: "Ja, das stimmt so nach allem, was wir bisher wissen. Solange diese Dienstbarkeiten im Grundbuch stehen, kann Osbelt verhindern, dass anders geheizt wird. Nicht einmal das elektrische Nachheizen ist damit erlaubt."

Das heißt: Wer Eigentümer ist, muss weiter zittern. Entweder vor Kälte oder vor einer Schadensersatzklage von Andreas Osbelt.

Mieter dagegen haben es besser. Sie dürfen sich eine Elektroheizung oder den Heizlüfter in die Wohnung stellen. Rosetta Venturino-Weschenmoser, Rechtsanwältin aus Horb, macht auch Rechtsberatung im Auftrag des Deutschen Mieterbundes: "Der Vermieter schuldet dem Mieter eine ordnungsgemäß beheizte Wohnung. Im Moment sind einige Wohnungen nicht beheizbar. In den Mietverträgen, die mir bisher vorgelegt wurden, ist für den Mieter keine Pflicht zu erkennen, mit Fernwärme zu heizen."

Das heißt, so die Anwältin, dass Mieter dazu das Recht haben, in der kalten Wohnung eine Elektroheizung oder den Heizlüfter aufzustellen. Dazu dürfe man die Kaltmiete kürzen. Auch Nebenkosten könne man teilweise zurückhalten.

Man habe als Mieter sogar das Recht, auf Kosten des Eigentümers in eine Pension zu ziehen. Wichtig aber, so Venturino-Weschenmoser: "Man muss den Vermieter vorher anschreiben, auf den Mangel hinweisen und ihm eine angemessene Frist setzen. Nur wenn Gefahr im Verzug ist, kann man eine sogenannte Ersatzhandlung vornehmen." Damit Mieter nichts verkehrt machen, rät sie zu einer anwaltlichen Beratung. 

Ein Ausblick

Gibt es Hoffnung, dass es hier bald wieder warm wird? Der Haugenstein-Gipfel, so bestätigt gestern Rathaussprecher Christian Volk, wird in der kommenden Woche stattfinden. Volk: "Wir gehen davon aus, dass der Termin mit allen Beteiligten kommende Woche stattfinden wird. Oberbürgermeister Rosenberger sagt zu, nach dem Termin ein Pressegespräch zu machen."

Wie könnte eine Lösung im Haugenstein-Konflikt aussehen? Fakt ist: Die gesamte Fernwärme-Anlage auf dem Hohenstein, die inzwischen Horb Energie und damit Andreas Osbelt gehört, soll wohl aus dem Jahr 1968 stammen. Die Verteilung in den Häusern geschieht nach dem sogenannten Einrohr-System, so eine Eigentümerin. Das heißt: Sowohl das Warmwasser als auch die Heizung werden im Verteiler warm gemacht. Das bedeutet, dass die Vorlauftemperatur in den Rohren 90 Grad sei, so die Eigentümerin. Osbelt selbst hatte in seinem Wärmeliefervertrag von 2012 geschrieben, dass es Pflicht der Eigentümer sei, auf ein Zweirohrsystem umzustellen.

Die Kostenberechnung

Fakt ist auch: Es gibt eine Abrechnung von Techem mit Datum vom 31. März 2012. Dabei werden die Gesamtkosten für das Heizkraftwerk vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 aufgeführt und auf die Gebäude umgerechnet. Hierbei sind 33 Gebäude genannt – offenbar auch noch die alte Schule und das ehemalige Geschäft neben dem Heizkraftwerk. 

Zu verteilende Gesamtkosten: 330 519 Euro. Macht pro Gebäude rein rechnerisch gut 10 000 Euro an Heiz- und Warmwasserkosten. Das macht pro Wohnung (vier im Gebäude) überschlagmäßig 2500 Euro. Pro Monat sind das 208 Euro – zu den damals gültigen Gaspreisen von 2010 beziehungsweise 2011. In dieser Abrechnung von Techem sind lediglich gut 3000 Euro Wartungskosten aufgeführt, keine Abschreibungen oder Rücklagen für Reparaturen oder Investitionen. 

Die vorliegende Abrechnung ist an den Landkreis Freudenstadt gerichtet. Landkreissprecherin Sabine Eisele: "Es handelt sich hier um unser ehemaliges Übergangswohnheim für Spätaussiedler. Dieses haben wir zum 30.September 2010 aufgegeben, nachdem die Zahlen der Spätaussiedler stark rückläufig waren. Das Gebäude war uns seinerzeit mietfrei über die BIMA zur Verfügung gestellt worden. Erst in den letzten Monaten gab es einen Eigentümerwechsel nach Verkauf durch die BIMA."

Weiter heißt es: "Die Nebenkosten für das Gebäude waren stets von uns zu tragen. Auch damals schon waren diese über die ganze Nutzungszeit relativ hoch – unter anderem wegen der schlechten Isolierung des Gebäudes (ehemaliger Kindergarten mit großen Glasflächen) und des wenig verbrauchsarmen Verhaltens der Bewohner. Nennenswerte Streitpunkte über die Abrechnungen gab es nach Erinnerung des damals zuständigen Sachgebietsleiters nicht, auch nicht über die Abrechnung, die uns nur in Teilen betroffen hat."

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