Infrastruktur: ELR-Anträge sind jetzt möglich / Grundversorgung nach wie vor wichtig

Horb. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen.

Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Die Stadtverwaltung informiert: "Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch zum Beispiel Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein." Ziel der Programmausschreibung 2018 ist es, Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. "Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2018 prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert", heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Gefördert wird vor allem die Umnutzung leer stehender Gebäude, zum Beispiel von ehemaligen landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden zu Wohnungen. Um Ortskerne zu stärken, hat bei der Förderung vor allem die Umnutzung bestehender Gebäude Priorität. Private Maßnahmen werden im Förderschwerpunkt Wohnen mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Umnutzung leer stehender Bausubstanz ist die Förderung auf maximal 50 000 Euro pro neu entstehende Wohnung begrenzt. Bei umfassenden Modernisierungen und bei ortsbildgerechten Neubauten im Ortskern ist die Förderung auf maximal 20 000 Euro pro Wohnung begrenzt.

Im Förderschwerpunkt "Arbeiten" werden bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben, im Übrigen bis zu 10 Prozent gefördert. Im Förderschwerpunkt Arbeiten sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet.

Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung und zentrale Treffpunkte, auch Ärzte, Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe unter anderem können hierzu zählen. In den Stadtteilen Bildechingen, Mühringen und Talheim sind Sanierungsgebiete ausgewiesen. In diesen Stadtteilen ist eine Förderung im Förderschwerpunkt "Wohnen" durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum nur außerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete möglich.

Auskünfte und Antragsformulare zum ELR-Programm erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung bei Beate Brenner, Telefon 07451/90 12 65, oder Wolfgang Kronenbitter, 07451/90 12 68. Antragsformulare können auch elektronisch per E-Mail zugeleitet werden. Die Anträge müssen bis spätestens 20. September der Stadtverwaltung Horb, Fachbereich 4, Marktplatz 8, 72160 Horb, vorgelegt werden.