Bis Juli 2018 können Horber, Empfinger und Eutinger in Horb bei der Waffenbehörde illegal besessene Waffen abgeben und müssen dafür keine Strafe befürchten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Horber, Empfinger und Eutinger müssen keine Strafe befürchten. Sicherer Transport ist zu beachten.

Horb - Bis zum 1. Juli 2018 können Horber, Empfinger und Eutinger in Horb bei der Waffenbehörde illegal besessene Waffen abgeben und müssen dafür keine Strafe befürchten. Dies sieht eine Amnestieregelung vor.

Je mehr Waffen, desto sicherer? – So denken einige US-Amerikaner, doch der Bundesrat hält mehr vom Gegenteil: Je weniger Waffen, desto besser für die öffentliche Sicherheit. Deshalb wurde das Waffengesetz in Deutschland nun verschärft. Viele Anforderungen sind nun strenger geworden (siehe Infokasten). Die Waffenbehörde des Fachbereichs Recht und Ordnung der Stadt Horb informiert deshalb über die Möglichkeiten zur Abgabe.

Welche Waffen können abgeben werden?

Unerlaubte Waffen oder Munition können abgeben werden. Das heißt, wenn jemand keinen Waffenschein besitzt, aber trotzdem beispielsweise eine Schusswaffe daheim hat, dann kann der Besitzer sie in Horb abgeben. Das gleiche gilt für Waffen, die generell verboten sind. Aber auch legal besessene Waffen können abgegeben werden. Hans Klink vom Fachbereich Recht und Ordnung erklärt dazu: "Manchen werden die Regelungen für die neuen Waffenschränke zu kompliziert oder auch die Kosten zu hoch." Auch sehen einige den Besitz von Waffen nicht mehr als sicher an oder die Verpflichtung ist ihnen zu groß, die mit dem Besitz einer Waffe einhergeht. Die Abgabemöglichkeit richtet sich deshalb auch ausdrücklich an Besitzer eines Waffenscheins.

Ebenfalls dürfen Gas- oder Schreckschusswaffen abgegeben werden sowie Hieb- und Stichwaffen, die unter das Waffengesetz fallen.

Was gilt es bei der Abgabe zu beachten?

Beim Transport der Waffen zur Waffenbehörde ist zu beachten, dass diese nicht schussbereit, nicht zugriffsbereit und nur vollständig entladen befördert werden dürfen. Es wird dringend empfohlen, bei der Abgabe von Waffen vorher einen Termin mit der Waffenbehörde zu vereinbaren. Die Waffenbehörde bei der Stadtverwaltung Horb befindet sich im Gebäude Marktplatz 16, zweites Obergeschoss. Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet Hans Klink vom Fachbereich Recht und Ordnung unter Telefon 07451/90 12 55 oder E-Mail: H-Klink@horb.de.

Seit wann gilt die Amnestie?

Seitdem das Waffengesetz am 6. Juli verändert wurde, können die Waffen kostenlos abgegeben werden. Diese Amnestie gilt bis zum 1. Juli 2018.

Wann gilt die Amnestie nicht?

Die Befreiung von einer Strafe gilt nicht, wenn bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder wenn der Gesetzesverstoß bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer davon wusste.

Was passiert mit den abgegeben Waffen?

Zu erst werden sie in Horb zwischengelagert. Dann werden die Waffen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Stuttgart-Vahingen weitergeleitet, und diese werden dann eingeschmolzen.

Gibt es viele illegale Waffen im Umlauf?

"Man geht davon aus, dass es genauso viele illegale wie legale Waffen gibt", erklärt Klink. Erst 1973 sei die Erlaubnispflicht für Schusswaffen eingeführt worden, was bedeute, dass viele im Umlauf seien, die vor dieser Zeit legal erworben wurde. Einige seien sicher auch vererbt worden und lange Jahre in irgendwelchen Schränken gelegen.

Wie wurde die erste Amnestie im Jahr 2009 in Horb wahrgenommen?

"Damals wurde erfreulicherweise eine beträchtliche Anzahl von Waffen abgeben", so Klink. 43 Bürger hätten das Angebot angenommen, somit seien etwa 100 Waffen zusammengekommen.

Wer darf Waffen in Horb abgeben?

Bürger aus Horb, Eutingen und Empfingen können sich an die Waffenbehörde der Stadt Horb wenden. Für Waldachtaler Bürger ist das Landratsamt Freudenstadt zuständig, für Ergenzingen ist die Stadt Rottenburg und für Bürger der Gemeinde Starzach heißt es, sich an das Landratsamt Tübingen zu wenden – genauer gesagt an die Abteilung Ordnung, Waffen und Sprengstoffrecht.