Elfriede und Horst Bruns freuen sich zusammen mit Ortsvorsteher Thomas Staubitzer (rechts), dass nach zweieinhalb Jahren das Ortssippenbuch fertig ist. Foto: Morlok Foto: Schwarzwälder-Bote

Geschichte: Ortssippenbuch ist fertig

Als das Ehepaar Elfriede und Horst Bruns im Mai 2014 mit seiner Idee, für Talheim ein Ortssippenbuch erstellen zu wollen, vorsprachen, gab der Ortschaftsrat für dieses Projekt gerne grünes Licht.

Horb-Talheim. Nun, zweieinhalb Jahre später ist das 600 Seiten starke Werk fertig und die Bruns brachten ein Exemplar – quasi als ihr Weihnachtsgeschenk an den Wohnort – mit zur jüngsten Ortschaftsratssitzung.

In mühevoller Detailarbeit haben sie in allen verfügbaren Archiven – darunter die Einträge der Tauf-, Trauungs- und Bestattungsbücher sowie ab 1806 auch der Familienregister – dieses umfassende Nachschlagewerk erstellt, in dem die Talheimer sämtlichen ortsansässigen Vorfahren bis zum Beginn der Kirchenbücher ohne mühsames Archivstudium nachlesen und finden können.

Täglich ist das Rentnerehepaar mehrere Stunden an dieser selbst gestellten Aufgabe gesessen, und selbst vor Reisen, auch in die USA, sind sie dafür nicht zurückgeschreckt, um an die notwendigen Informationen zu kommen. Geholfen hat ihnen dabei auch eine Ahnenforscherin, die, wie die Bruns, zu diesem Zweck extra nach Salt Lake City (Hauptstadt des US-Bundesstaats Utah) reiste.

Für Ortsvorsteher Thomas Staubitzer, der die Bruns mehrfach in den vergangenen Jahren besucht hat, um sich den Fortschritt der Arbeit zeigen zu lassen, ist das Buch ein Werk, das "Talheim bereichert", wie er betonte. Er bedankte sich im Namen der Gemeinde und des Ortschaftsrates für diese Fleißaufgabe und hatte für die emsigen Chronisten selbstverständlich ein kleines Präsent parat.

Das Werk, das alphabetisch sortiert ist und dessen Index sowohl nach Familiennamen als auch der Ortsnamen aufgebaut ist, kann im Buchhandel unter der ISDN-Nr. 978-3-86424-346-2 bezogen werden. Titel: Ortssippenbuch Talheim.

Wer vorher einen Blick reinwerfen möchte, kann dies auch auf der Gemeindeverwaltung während der üblichen Öffnungszeiten tun.