
Horb. Als Verursacher des schweren Unfalls zwischen Horb und Isenburg musste sich ein 19-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe und neun Monaten Führerscheinentzug verurteilt.
Richterin Wiebke Hildebrandt führte die Verhandlung über den Unfall vom August vergangenen Jahres auf der Isenburger Straße zwischen Horb und Empfingen.
Angeklagt wegen Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung war ein Azubi, zum Unfallzeitpunkt 18 Jahre alt und Fahranfänger. Er war mit seiner 19-jährigen Freundin und deren 21-jähriger Freundin in Richtung Isenburg gefahren. In einer langgezogenen Linkskurve kam ihm ein ordnungsgemäß fahrender Kleinbus entgegen.
Als der Angeklagte den Bus in der Kurve entgegen kommen sah, erschrak er, riss das Lenkrad nach rechts und knallte mit dem Auto gegen einen Baum. Ein Polizist sagte aus: "Der Pkw muss mit voller Wucht gegen den Baum geknallt sein, denn er prallte nach dem Aufprall ein Stück zurück. Die Autoteile lagen im Umkreis von 40 Metern."
Die beiden jungen Frauen wurden von Passanten aus dem Auto gezogen. Der Angeklagte war hinter dem Lenkrad eingeklemmt. Alle drei waren schwer verletzt; sie kamen mit einem Rettungshubschrauber und Krankenwagen ins Krankenhaus. Der Angeklagte erlitt eine Mittelfußfraktur, innere Blutungen, Joch- und Nasenbeinbruch und eine Wirbelverletzung. Die 21-Jährige, die hinten saß, hatte den Fahrer zweimal aufgefordert, nicht so schnell zu fahren. Sie erinnerte sich an den Unfallablauf: "Er ist furchtbar schnell gefahren. Die Linkskurve hat er geschnitten. Das Auto hat richtig gescheppert. Mit einem Mal sagte er ›oh, Scheiße‹ und fuhr nach rechts. Es hat geknallt, alles im Auto flog durcheinander. Die Scheibe ist explodiert, wir alle schrien vor Schmerzen. Leute kamen und wollten uns helfen."
Die 21-Jährige wird voraussichtlich noch Jahre unter den Unfallfolgen leiden. Sie erlitt schwerste Wirbelverletzungen und die Luftröhre war verrutscht. Lange Zeit konnte sie nicht sprechen. Sie trug zudem einen Oberschenkelbruch, eine Platzwunde am Hinterkopf und Prellungen am gesamten Körper davon. Im Krankenhaus wurde ihr eine Titanplatte hinter der Luftröhre eingesetzt. In ihren Kopfbewegungen ist sie eingeschränkt. Auch beim Gehen hat die 21-Jährige Schwierigkeiten. Ein Teil vom Oberschenkelkochen wurde ihr entfernt.
Die Freundin des Angeklagten kam am glimpflichsten davon. Sie erlitt Verrenkungen am Fuß und offene Wunden. Vor Gericht sagte sie aus, ihr Freund sei zu schnell gefahren.
Daran gab es auch für das Gericht keine Zweifel, wenn auch der Verteidiger eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung verneinte, weil die genaue Geschwindigkeit nicht feststellbar war. Richterin Hildebrandt verurteilte den 19-Jährigen wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit zweifacher Körperverletzung. Sie bestätigte aufgrund der Zeugenaussagen auch eine Rücksichtslosigkeit. Das Urteil: Eine Geldstrafe von 450 Euro und neun Monate Führerscheinentzug.
Auf der zivilrechtlichen Seite dürften jedoch noch weitere Forderungen auf den 19-Jährigen zukommen.