Prozesse: 43-Jähriger wollte 5000 Euro "erben", um sich davon ein Wohnmobil zu kaufen

Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick hat am Donnerstag einen heute 43-Jährigen für drei Monate ins Gefängnis geschickt. Und das, obwohl der Richter in seiner Urteilsbegründung einräumte, dass ihm dieses Urteil nicht leicht gefallen sei.

H orb. Der Täter, dem ein Gutachter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung diagnostizierte, wird durch diese erneute Haftstrafe aus einer beschützten Wohneinrichtung im Landkreis herausgerissen.

"Die Haftstrafe wird sicher keinen besseren Menschen aus ihm machen", sagte der Gutachter, der auch davon überzeugt ist, dass der Beschuldigte weiterhin Straftaten begehen wird. Schuld daran wären dissoziale Entwicklungen, die man in seinem Alter nicht mehr beheben könne, so eine weitere Einschätzung des Experten.

Der arbeitslose Angeklagte, der ein Vorstrafenregister hat, das von Betrug über Exhibitionismus bis zur schweren Körperverletzung so ziemlich alles aufweist, was man mit Gefängnisstrafen unter zwei Jahren aburteilen kann, schreibt gerne.

Ein Umstand, der ihm gestern zum Verhängnis wurde. Er hatte als Nachtrag zum Testament seines Onkels eine relativ plumpe, selbst geschriebene Fälschung beim Horber Notariat eingereicht, die ihm im Todesfall seines Onkels 5000 Euro zusichern sollte. "Mein armer Neffe hatte es als Schwerbehinderter im Leben oft nicht leicht gehabt", ließ er das Notariat in dem selbst verfassten und auch selbst unterschriebenen "Testament" wissen.

Die Fälschung war jedoch nicht wirklich perfekt, zumal der geständige Täter noch nicht einmal den Versuch unternommen hatte, die Unterschrift seines Onkels auch nur annähernd nachzumachen. Deshalb flog der Schwindel schon auf den ersten Blick auf und ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betrug nahm seinen Lauf.

Über seinen Anwalt ließ der Mann erklären, dass er sich im Dezember 2016 – wie eigentlich immer – in Geldnot befand und sich von den erhofften 5000 Euro ein Wohnmobil kaufen wollte, um damit in der Gegend herumzufahren. Wie knapp er bei Kasse ist, kann man sich ausrechnen, wenn man weiß, dass er 20 Euro Taschengeld pro Woche erhält. "Ich kann mir oft nicht mal die Briefmarken für meine Post leisten", gab er recht treuherzig vor Gericht bekannt, obwohl er wusste, dass dies auf der Horber Dienststelle hinlänglich bekannt sein dürfte. Denn er schickte auch einen Brief an das Amtsgericht. Unfrankiert, doch voll wüster Beschimpfungen. "Wenn Sie mich beleidigen, ist mir das relativ egal, wenn Sie das aber auch bei meinen Mitarbeiterinnen tun, dann werde ich sauer", las Trick dem Angeklagten die Leviten. "Und die 1,40 Strafporto zahlen wir natürlich auch nicht." Die Aggressivität, die der Beschuldigte immer wieder mal an den Tag legt, und die sich auch in diesem Brief widerspiegelte, sei ein Zeichen seiner Unzufriedenheit und seiner Unsicherheit, wusste der Gutachter. Und auch der Verteidiger des Beschuldigten betonte, dass man nicht so viel über den eigentlichen Tatablauf mit seinem Mandanten sprechen möge, da dessen Impulsivität nicht immer zu seinem Vorteil gereichen würde.

Impulsiv war der Angeklagte vor Gericht nicht. Eher gleichgültig und mit der Grundhaltung "ihr macht ja sowieso was ihr wollt – und ich auch" gesegnet. Geradezu stoisch hörte er sich alles an, beklagte sich lediglich, dass er nicht heimatnah – er kommt ursprünglich von der Schwäbischen Alb – untergebracht sei und dass er einfach zu wenig Geld habe.

Vom Gutachter wurde dem Angeklagte zwar eine verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt, doch könne man nicht sagen, dass ihm ein völliges Unrechtsbewusstsein fehlt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte nach reiflicher Abwägung – hier stand das Geständnis im Verhältnis zu den Vor- und Haftstrafen – sieben Monate ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten war sich sicher, dass eine erneute Haftstrafe seinen Mandanten nicht bessern würde. Im Gegenteil, dessen gesicherter Platz in der behütenden Einrichtung wäre dann auch weg. Trotz dieser Bedenken verurteilte ihn der Vorsitzende eben zu dem Vierteljahr Strafhaft, denn er sah eine Gefängnisstrafe als zwingend notwendig an. Der Angeklagte selbst schien sich der Schwere dieses Urteils gar nicht bewusst. "Ich verzichte auf die Berufung", sagte der Mann spontan, der vollumfänglich einem Betreuer unterstellt ist. "Besprechen Sie das in aller Ruhe mit ihrem Anwalt – Sie haben bis nächsten Donnerstag Zeit", gab’s zum Abschluss noch einen guten Rat vom Richter.