Mit einem Messer hat ein 70-Jähriger seine Mitbewohner bedroht. Symbolbild. Foto: Shutterstock/igor.stevanovic (Symbolbild)

Mann bedrohte anderen sogar mit einem Messer. Vor dem Richter zeigt er keine Reue.

Horb - Bedrohung in zwei Fällen und dreifache Beleidigung wurde einem heute 70-Jährigen Mann aus einer Horber Teilgemeinde von der Staatsanwaltschaft Rottweil vorgeworfen. Ständig schikaniert er seine Mitbewohner, ein Ehepaar, das im Mai 2015 in das Haus mit eingezogen ist, mit Anweisungen und Übergriffen. In seiner Wut ging er sogar soweit, dass der dem Mitbewohner nicht nur drohte, ihn umzubringen, sondern ihn sogar mit einem Messer bedrohte. Seinen Nachbarn hingegen nannte er mehrfach einen Saukopf und Drecksack.

Choleriker ist bereits mehrfach vorbestraft

Eigentlich fallen solche Delikte unter die Rubrik "Haushändel" und werden nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt, wie Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick im Laufe der Verhandlung erläuterte, doch in diesem besonderen Fall sei man schon lange über dieses Stadium hinaus, da der Choleriker bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist.

Trick belehrte den Beschuldigten dahingehend, dass er entweder schweigen, sich zu den Vorwürfen äußern oder von einem Anwalt vertreten lassen könne. "Was meinen sie, was ist das Beste", fragte der Angeklagte daraufhin leutselig den Richter, der ihm dazu natürlich keine Antwort geben konnte. Der Beschuldigte entschied sich dann für die goldene Mitte. "Zu manchen Sachen sag‘ ich was, zu anderen wieder nichts", so sein Kompromissvorschlag, an den er sich aber nicht hielt.

Er sagte zu allem etwas. Ungefragt und immer zum unpassenden Zeitpunkt. Selbstverständlich hätte er den Nachbarn im gegenüberliegenden Haus beleidigt, gab er zu. Dieser hätte ihn nämlich angezeigt. "Nur weil ich meiner Frau vor drei Jahren einen Gegenstand an den Kopf geworfen habe", begründete er seine Aversion gegen den Rettungssanitäter, der damals als Helfer vor Ort zum Tatort gerufen wurde. Für diese " in seinen Augen – "Bagatelle" wurde der Herr mit dem aufbrausenden Charakter zu vier Monaten Haft zur Bewährung verurteilt, wie Trick vorlas.

Der Nachbar ging damals auch dazwischen, weil der Beschuldigte sein Frau, die inzwischen mit einem anderen Partner zusammenlebt, gewürgt und an den Haaren durch den Garten geschleift habe. "I hab scho dem sein Vadder net leide könna und den Jonge erst recht net", war ein weiterer Grund, für die handfesten Beleidigungen, die der Angeklagte zu seiner Verteidigung ins Felde führte.

Der Nachbar kann sich recht gut gegen den Beschuldigten zur Wehr setzen, schlechter hat es da ein Ehepaar erwischt, das in die ehemalige Wohnung des Angeklagten eingezogen ist.

Das Haus, in dem beide Parteien wohnen, gehört den Söhnen des Beschuldigten und scheinbar glaubt dieser deshalb, er könne sich alles erlauben. "Der geht in unseren Keller, verändert die Einstellung der Tiefkühltruhe, gibt Anweisungen, wie rum man sein Auto am Haus parken muss, klingelt bei uns, nur weil wir zu einer bestimmten Uhrzeit noch nicht die Rollläden hochgezogen haben, stellt die Heizung aus wann es ihm passt und hat noch einen zwei Meter hohen Kleiderschrank vor unserer Wohnungstür stehen, der den Raum recht eng macht", schilderte der Mitmieter das Zusammenleben im Haus. "Der rastet wegen jeder Kleinigkeit aus", so seine definitiven Erfahrungen.

"Hat er auch einmal mit abstechen und umbringen gedroht", wollte der Vorsitzende dann von der Frau des Zeugen wissen. "Sowieso – das ist doch sein Standardspruch. Und dass nicht nur gegen uns, sondern auch seiner Frau und dem Sohn gegenüber, die wir immer dazuholen, wenn wir die Polizei rufen," erklärte die Betroffene. "Scheiß Türken – euch sollte man abschieben", sei noch einer der harmlosen Beleidigungen, die man täglich hören müsse, so eine Ergänzung von Seiten der beiden Mitbewohner.

Eskaliert sei die Geschichte dann am 3. März, als der Zeuge angeblich den Schrank, der voller persönlicher Gegenstände des Angeklagten ist, ein Stück zu Seite schob. Der 70-Jährige hat sich darüber aufgeregt, den Mitmieter abgepasst und ihm ordentlich die Meinung gegeigt. "Dann ist er in seiner Wohnung verschwunden, hat ein Küchenmesser geholt, ist zu uns hochgerannt und wollte mich tatsächlich abstechen." Ich konnte gerade noch meine Frau in unsere Wohnung schieben und die Tür hinter dem Mann zuschlagen" schilderte der Mitbewohner die Vorgänge an jenem Abend.

Urteil lautet: 1200 Euro Geldstrafe

Für die Vertreterin der Anklage war klar, dass man hier durchgreifen müsse, zumal der Beschuldigte sich keiner Schuld bewusst sei und auch das Unrecht, dass er ständig begehe, nicht einsieht. Sie forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro und die Übernahme der Gerichtskosten. Strafrichter Trick folgte diesem Antrag. Er redete den Wiederholungstäter in seiner Urteilsbegründung ins Gewissen. "Wir haben heute den Ball nochmals flach gehalten – wir hätten sie auch zu einer Haftstrafe verurteilen können", machte er dem Beschuldigten klar. Dieser verstand zwar die Welt nicht mehr, beugte sich dem Richterspruch und will die Geldstrafe nun in Raten abstottern.