Peter Weiß (Mitte) hatte ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der Gastronomen. Foto: Reutter

Gesetzlich vorgeschriebener Zehn-Stunden-Tag oft zu kurz. Bundestagsabgeordneter Weiß macht etwas Hoffnung.

Hofstetten - Über für sie bittere Nebenwirkungen des Mindestlohngesetzes haben sich Wirte aus dem Kinzigtal beim Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) beklagt. Dieser zeigte Verständnis und machte ein wenig Hoffnung auf Erleichterungen.

"Wir wollen unsere Nöte und Sorgen los werden", sagte einleitend Karl-Heinz Walter vom Haslacher "Storchen". Er ist der Vorsitzender der Kreisstelle des DEHOGA-Verbands (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband). "Beim Mindestlohn haben wir ein wenig geschluckt, aber vor allem mit den Nebenwirkungen dieser Pille tun wir uns richtig schwer", sagte Walter. Damit meinte er die Pflicht, die gearbeiteten Stunden für alle Mitarbeiter zu dokumentieren, die bis zu 2958 Euro im Monat verdienen. Aber auch das ist nicht das größte Problem. Sondern dass pro Tag nur maximal zehn Stunden gearbeitet werden darf. "Die sind am Wochenende schnell rum", erklärt der Wirt.

Die Aussagen von Walter unterstrich einer der Geschäftsführer des Landesverbands, Markus Fricke: "Ich habe schon so manchen Sturm erlebt, aber noch nie so viel Frust, Verärgerung und Enttäuschung." Der Gesetzgeber sei hier deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Die Flut an gesetzlich vorgeschriebenem Schriftkram sei kaum noch zu bewältigen.

Elke Kaspar von der Hof-stetter "Linde" meinte dazu: "Ich bin immer weniger im Gastraum präsent, weil ich so viel im Büro sitzen muss." Und auch Michaela Neumaier vom Prinzbacher "Kreuz" klagte: "Ich kann kaum noch an der Front sein". Dabei betonten beide, dass das Dasein als Ehefrau eines Wirt, nicht nur ein Beruf für sie wäre, sondern es ihnen große Freude sei, die Gäste zu bewirten.

Ein weiteres Problem ist für alle Familienangehörigen eines Wirts, dass sie vor dem Gesetz natürlich auch wie ein normaler Mitarbeiter behandelt werden. Von daher gilt nach dem Arbeitszeitgesetz auch für sie: Nach zehn Stunden Arbeit muss Schluss sein.

"Wenn die Leute nach eine Feier auch noch nachts um 3 Uhr dasitzen, brauch ich denen nichts von einem Gesetz erzählen", sagte Elke Kaspar. In der Gastronomie sei es nun einmal so, dass man dann sein Geld verdienen müsse, wenn andere frei haben. Unter der Woche brauche man das Personal dagegen meist nicht volle zehn Stunden. Alle anwesenden Wirte haben daher bisher Überstunden an Wochenenden oder bei Festen mit kürzerer Arbeitszeit an ruhigeren Tagen ausgeglichen.

"Bei mir hat sich noch niemand tot gearbeitet", machte Bernhard Kaspar deutlich, dass ihm selbst am meisten daran gelegen sei, dass das Personal nicht überstrapaziert werde. Zumal sich auf Stellenanzeigen zuletzt auch niemand mehr gemeldet habe. Und Fricke legte nach: "Das ist eine Zwangsbeglückung für Mitarbeiter, die nicht mehr so arbeiten dürfen, wie sie selbst es auch wollen".

Im Land werden Öffnungszeiten bereits eingeschränkt

Elke Kapars forderte daher in Namen der Wirte eine größere Flexibilität hinsichtlich der Verteilung der Arbeitsstunden: "Ohne größere Flexibilität können wir die Gastronomie nicht aufrecht erhalten."

Diese Aussage wird durch eine Studie der Fachhochschule Westküste unterstrichen, aus der Fricke zitierte. In dieser wurden rund 1700 Gastronomen in Baden-Württemberg zum Thema Mindestlohn befragt. Zu 31 Prozent sehen die Antwortgeber mittelfristig ihre Existenz bedroht. 44 Prozent geben an, dass sie bereits ihre Öffnungszeiten eingeschränkt haben. Dass nicht nur Wirte ihre Probleme mit den Gesetzen haben, machte Stefan Blum von Aroma-Catering deutlich.

Nach dem er die Klagen der Wirte aufmerksam angehört hatte, machte Peter Weiß deutlich, dass die Probleme nur bedingt mit dem Mindestlohn zu tun haben. Denn das Arbeitszeitgesetz mit der Stundenhöchstzahl gelte schon zwei Jahrzehnte: "Bei einem angezeigten Verstoß hätte es schon früher Strafe geben können". Nun sei aber die Sorge der Wirte größer, dass dies durch die zuständigen Mitarbeiter des Zolls kontrolliert werde. Die wiederum würden aber nach deren Aussage nicht die Dokumentationen über Leute mit einem hohen Lohn genauer anschauen.Weiß sieht daher recht gute Chancen, dass es dahingehend eine Änderung gibt, dass es künftig nur für Angestellte unter 2000 Euro eine Dokumentationspflicht geben wird. "Ich glaube da kommen wir weiter", sagte der Bundestagsabgeordnete.

Als praktisch aussichtslos sieht Weiß es aber an, mit dem sozialdemokratischen Koalitionspartner das Arbeitszeitgesetz an sich zu Gunsten der Wirte zu ändern. Ausnahmeregelung bei der Höchststundenzahl solle man daher seiner Meinung nach am besten über den Tarifvertrag regeln. Zudem hat Weiß heute ein Gespräch mit Landräten mit denen er über die Möglichkeiten von generellen Ausnahmen für bestimmte Hochphasen reden möchte. Eine solche könnte dann durch das Gewerbeaufsichtamt ausgesprochen werden. Er verwies dabei auf die Regelung in Bayern, die während de Oktoberfests längeres Arbeiten ermöglicht.

Kämen diese Verbesserungen zustande, wären die Wirte ihrem Wunsch etwas näher, der lautet: "Der Gast diktiert die Arbeitszeit" (Zitat Karl-Heinz Walter).