Neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung

Höfen (rz). Das gibt es im Höfener Gemeinderat nur sehr selten: eine Befangenheit bei vier Mitgliedern gleichzeitig. Ausgelöst wurde diese bei der Beratung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung am Montagabend. Gehören doch der Höfener Feuerwehr die Gemeinderäte Thomas Braune, Thomas Gäckle, Willi Großmann und Daniel Posteur als Ehemann von Gemeinderätin Sandra Posteur an. Also hatten diese vom Ratstisch abzurücken und in der Zuschauerreihe Platz zu nehmen.

Und wie lange? So lange, bis ihre sechs Kollegen unter dem Vorsitz von Bürgermeister Holger Buchelt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) beschlossen hatten.

Dass die in der neu gefassten Satzung aufgeführten Beträge keine Entlohnung im üblichen Sinne, sondern nur eine finanzielle Anerkennung des Feuerwehrdienstes seien, stellte der Schultes klar. Die bisherigen Sätze hatten seit dem Jahr 2001 Bestand.

Geregelt sind in der Neufassung der Satzung die Entschädigungen für Einsätze, für die Aus- und Fortbildung sowie für besondere Dienste. Die wesentlichste Neuerung ist die Anhebung der Entschädigung bei Einsätzen von acht auf zehn Euro je Stunde, wobei angefangene Stunden auf halbe Stunden aufgerundet werden.

ZusätzlicheLeistungen

Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt. Neu geregelt wurden auch die Entschädigungen für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen je nach Lehrgangsart mit unterschiedlichen Beträgen. Zusätzliche Leistungen erhalten der Jugendleiter mit 300 Euro/Jahr und sein Stellvertreter mit 250 Euro/Jahr. Im Übrigen sieht die Satzung Entschädigungen für den Feuerwehrkommandant mit 500 Euro/Jahr, für seinen Stellvertreter mit 300 Euro/Jahr sowie für den Schriftführer, den Kassenverwalter und für den Gerätewart mit jeweils 250 Euro/Jahr vor.

Für die Teilnahme an Übungen wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von zehn Euro je Übung gewährt. Klar gestellt ist in der neuen Satzung, dass die steuerliche Meldung erhaltener Entschädigungen Sache der Empfänger ist. Der Satzungsbeschluss erging einstimmig.