Feuerwehr-Kostenersatz neu geregelt / Höfener Gemeinderat sagt einstimmig Ja zum Verwaltungsvorschlag

Von Heinz Ziegelbauer

Höfen. Ist der Einsatz der Feuerwehr kostenlos oder kostenpflichtig? Wie werden Kostenersätze berechnet und wie hoch sind die Kosten? Diese Fragen beantwortet zum einen das Feuerwehrgesetz und zum anderen die jetzt vom Höfener Gemeinderat beschlossene Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung. Generell sind Hilfeleistungen bei Bränden und bei durch Naturereignisse verursachten öffentlichen Notständen kostenlos, wenn das Feuer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ähnliches gilt für die Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen. Daneben gibt es aber im Feuerwehrgesetz eine ganze Reihe von Tatbeständen, die eine Kostenersatzpflicht auslösen.

Auf eine Satzungsregelung von Kostenersätzen könnte die Gemeinde verzichten, wenn sie die tatsächlich anfallenden Kosten geltend machen würde, was jedoch sehr aufwendig wäre. Deshalb gibt es in der Gemeinde Höfen schon bisher und auch künftig eine Kostenersatz-Satzung, die jetzt angepasst wurde.

Die Berechnung der neuen Kostenersätze ist in vier Schritten erfolgt. Mit der Ermittlung der insgesamt ansatzfähigen Kosten, mit der Aufteilung dieser in "personalbedingte" sowie "fahrzeug- und gerätebedingte" Kosten sowie in Einsatz- und Vorhaltekosten und mit der darauf basierenden Ermittlung der Kostenersätze. Dieser Aufgabe hat sich, wie bei der Sitzung zu hören war, schwerpunktmäßig der bei der Verwaltung tätige Verwaltungspraktikant Marcel Hass in der Regie von Gemeindekämmerer Ralf Busse angenommen.

"Wir versuchen, ein bisschen kulant gegenüber unseren Bürgern zu sein", sagte Bürgermeister Holger Buchelt bei der Aussprache. Er verwies beispielsweise auf die Einsatzkosten je Feuerwehrmann mit 20 Euro je Stunde, die den Berechnungen zufolge mit einer Obergrenze von bis zu 23 Euro hätten angesetzt werden können. Abgesehen habe man auch vom Kostenersatz für bei Einsätzen gefahrene Kilometer.

Einstimmig akzeptierte der Gemeinderat sodann die vorgeschlagenen Kostenersätze. Sie belaufen sich je halber Stunde für den Einsatz je Person auf zehn Euro sowie je Fahrzeug für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 10) auf 42 Euro, für das Löschgruppenfahrzeug (LF 8) auf 61 Euro, für den Mannschaftstransportwagen (MTW) auf 27 Euro und für den Anhänger auf 1,90 Euro. Je nach verbrauchter Einheit werden Ölbindemittel mit 38 Euro und Sonderlöschmittel mit 73 Euro jeweils einschließlich der Entsorgung berechnet. Die Kosten für sonstige Lösch- und Bindemittel sowie für sonstige Verbrauchsmaterialien einschließlich anfallender Entsorgungs- und Fremdkosten werden in der tatsächlich entstehenden Höhe in Rechnung gestellt.