In der Erhöhung der Wertgrenzen sieht Bürgermeister Holger Buchelt eine Entlastung des Gemeinderates. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Hauptsatzung: Höfener Gemeinderat stimmt Änderung geschlossen zu

Höfen (rz). Mit einer ersten Änderung der Hauptsatzung aus dem Jahr 2001 hat der Höfener Gemeinderat die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten des Bürgermeisters und des Gemeinderates neu festgelegt und damit veränderten Wertverhältnissen angepasst.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Höfen stammt aus dem Jahr 2001 und damit aus der Zeit der Umstellung der einstigen Mark auf den Euro. Nach 13 Jahren erschienen der Verwaltung die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten des Bürgermeisters als zu niedrig, weshalb sich der Gemeinderat mit einer Erhöhung befasste.

Dazu lagen dem Gremium Vergleichswerte aus anderen Gemeinden vor. In der Erhöhung der Wertgrenzen sah Schultes Buchelt eine Entlastung des Gemeinderates von kleineren Aufgaben und eine Erleichterung der Arbeit der Verwaltung.

Nach einer kurzen Aussprache wurden auf Vorschlag des Bürgermeisters die in der Hauptsatzung festgeschriebenen bisherigen Wertgrenzen wie folgt erhöht: für die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters von 5 000 Euro auf bis zu 10 000 Euro netto im Einzelfall, für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 1 500 auf 3 000 Euro, für Freigebigkeitsleistungen von 250 Euro auf bis zu 1000 Euro, für Stundungen bis zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe und bis zu sechs Monaten bis zum Höchstbetrag von 2 500 Euro auf 5 000 Euro sowie bei der Veräußerung und dinglichen Belastung, beim Erwerb oder Tausch von Grundeigentum von 500 auf 1000 Euro.

Des Weiteren wurde der Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von bisher 500 Euro neu mit 1000 Euro auf den Bürgermeister übertragen.

Beim Verzicht oder bei der Niederschlagung von Ansprüchen wurde der Erhöhungsvorschlag der Verwaltung von 500 Euro auf 2000 Euro auf Antrag von Gemeinderat Willi Großmann auf 1000 Euro begrenzt. Buchelt stellte fest, dass die Zuständigkeit für die Vermietung von Gemeindewohnungen und diejenige für Personalentscheidungen mit Ausnahme von Auszubildenden, Praktikanten und zur Aushilfe beschäftigter Personen beim Gemeinderat verbleibt. Die Änderung der Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen.