Friedhof: Rat beschließt Erhöhung

Höfen. Ab dem 1. Januar 2017 werden in Höfen die Friedhofgebühren erhöht. Den dazu notwendigen Beschluss fasste der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung. Er erfüllte damit zumindest teilweise eine Vorgabe des Calwer Landratsamts.

Bei seiner überörtlichen Prüfung forderte das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Erhöhung der bislang bestehenden Kostendeckung im Bestattungswesen von knapp 30 auf 60 Prozent. Das hätte Bürgermeister Holger Buchelt zufolge eine Gebührenerhöhung von 100 Prozent gegenüber den bisherigen Sätzen aus dem Jahr 2011 bedeutet.

Kostengünstige Bestattungsformen

Der Schultes und Kämmerer Ralf Busse erläuterten die neue Kostenkalkulation. Mit den jetzt beschlossenen Gebührenerhöhungen wird eine Kostendeckung von rund 40 Prozent erreicht. Bei den neuen Gebührensätzen wurde bewusst darauf verzichtet, die Kostenunterdeckungen der vergangenen Jahre auszugleichen. Diese werden somit vom allgemeinen Haushalt getragen. Außerdem wurde darauf geachtet, dass für besonders belastete Familien, die etwa den Tod eines Kindes beklagen, keine zu hohen Kosten anfallen. Im Übrigen werden auf dem Höfener Friedhof kostengünstige Bestattungsformen angeboten.

Kostenerhöhungen ergeben sich insbesondere bei der Beisetzung von Aschen, bei der Überlassung von Reihengräbern und von Urnenreihengräbern, bei der Verleihung besonderer Grabnutzungsrechte und für die Benutzung der Leichenhalle. Geringe Ermäßigungen der Gebühren gibt es für das Öffnen und für das Schließen von Gräbern im Rahmen von Bestattungen.