Höfener Gemeinderat regelt Bezahlung neu / Jetzt nur noch drei statt vier Stufen / Einstimmiger Beschluss

Von Heinz Ziegelbauer

Höfen. In der Höfener Gemeinderatssitzung am Montagabend ging es um die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie sie hauptsächlich Gemeinderäte, Wahlhelfer und Familienbesucherinnen verrichten.

Bisher war die ehrenamtliche Entschädigung unter Berücksichtigung der Einsatzstunden in vier Stufen festgelegt. Für die Neuregelung hatte die Verwaltung folgende Entschädigungssätze vorgeschlagen: Mit 20 Euro (bisher 15 Euro) bei einem Zeitaufwand bis zu zwei Stunden, mit 30 Euro (bisher 20 Euro) für einen solchen von zwei bis zu vier Stunden, mit 40 Euro (bisher 25 Euro) bei einer zeitlichen Dauer von vier bis sechs Stunden und mit 50 Euro (bisher 35 Euro) für eine ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als sechs Stunden Dauer. Eine Änderungsempfehlung kam von Gemeinderat Uwe Rapp dahingehend, eine dreistufige Regelung zu treffen, wie sie früher schon praktiziert wurde. Gemeinderat Willi Großmann bezeichnete die bisherigen Höfener Entschädigungssätze im Vergleich mit anderen Kommunen als unter dem Durchschnitt liegend und tendierte dazu, einen Mittelwert anzustreben.

Gemeinderat Rapp regte folgende Abstufung an: Bis zu drei Stunden 20 Euro, von drei bis sechs Stunden 35 Euro und über sechs Stunden 50 Euro, was dann auch einstimmig beschlossen wurde.